RadPendlerRoute zwischen Bergisch Gladbach und Köln
Stadt Köln
Mit dem Projekt "RadPendlerRouten" verfolgt die Verwaltung gemeinsam mit den rechtsrheinischen Nachbarkommunen und Kreisen das Ziel, qualitativ hochwertige Radverkehrsrouten zu schaffen. Die RadPendlerRouten beginnen jeweils am Bahnhof Messe/Deutz und verlaufen in Richtung Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath und Troisdorf/Niederkassel.
Die Strecken weisen Längen zwischen 12,9 und 23,4 Kilometern auf. Ergänzt werden diese Hauptachsen durch Zubringertrassen, die von Bergisch Gladbach-Bensberg nach Köln-Dellbrück, von Niederkassel zur S-Bahn Station in Troisdorf-Spich und vom Bahnhof in Opladen bis nach Leverkusen-Mitte führen sollen.
Für den Verkehrsausschuss wurde nunmehr eine Beschlussvorlage zur RadPendlerRoute zwischen Bergisch Gladbach und Köln erstellt, in der für die mögliche Trassenführung zwischen den beiden Städten eine Vorzugsvariante sowie zwei Alternativvarianten definiert sind. Die Vorzugsvariante sieht eine Mischung aus Abschnitten der aus der Machbarkeitsstudie hervorgegangenen Trassenführung sowie einen durch die Initiative "Radschnellweg GL-K" entwickelten Abschnitt vor. Die Alternativvorschläge sind zum einen die Trasse aus der Machbarkeitsstudie, zum anderen die Route der Initiative.
Grundsätzlich unterscheiden sich beide alternativen Trassenvarianten (Initiative und Machbarkeitsstudie) insbesondere hinsichtlich ihrer Schwerpunktsetzung. Die Trasse der Machbarkeitsstudie führt in den zwei Abschnitten, in denen die beiden Varianten voneinander abweichen, zum Großteil durch Grünanlagen und abseits des Kfz-Verkehrs. Die Trasse der Initiative führt auf beiden Abschnitten durch Erschließungsstraßen.
Die Vorlage können Sie nachfolgend aufrufen:
Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) - 0715/2022
Sie sieht gemäß Anlage 1 grundsätzlich keine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, da der Vorschlag lediglich als Ergänzung zum Beschluss 0665/2019 vom 18. Juni 2019 (Machbarkeitsstudie leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen) zu verstehen ist. Nichtsdestotrotz sollen nach dem Beschluss des Verkehrsausschusses die weiteren Planungsschritte eingeleitet und bei der Wahl der konkreten Ausgestaltung Politik sowie Bürgerschaft beteiligt werden. Über die dann vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten werden wir Sie informieren.