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Suchthilfezentrum am Perlengraben

Drogenkonsumraum in Köln

Suchthilfezentrum am Perlengraben

Aufgrund der zu erwartenden sehr hohen Teilnehmendenzahl haben wir die Veranstaltung am 20. Januar 2026 verlegt: 

Aula des Berufskollegs Perlengraben
Perlengraben 101 (Eingang Perlengraben), 50676 Köln

Wir übertragen die Veranstaltung live. Den Livestream finden Sie direkt auf dieser Seite. 

Kurz und einfach - Suchthilfezentrum

Die offene Drogenszene in Köln, besonders in der Innenstadt, hat sich verändert, dies liegt vor allem an stark gestiegenem Crackkonsum. Die bestehenden Hilfsangebote reichen dafür nicht mehr aus. Deshalb plant die Stadt Köln ein neues Suchthilfezentrum, das Beratung, medizinische Versorgung, Aufenthalt und sicheren Konsum bündelt. Dieses Zentrum soll als Übergangslösung den Standort am Neumarkt ersetzen. Ziel ist es, Betroffene besser zu schützen, schnelle Hilfe zu ermöglichen und den offenen Drogenkonsum im öffentlichen Raum zu reduzieren. Nach intensiver Prüfung wurde ein Standort am Perlengraben als Suchthilfezentrum ausgewählt. Auf dieser Seite möchten wir vor allem Anwohnende informieren und mit in den zukünftigen Prozess einbinden.

Hintergrund

Aktuelle Trends in der offenen Drogenszene Kölns 

Seit 2023 ist die offene Drogenszene in der Kölner Innenstadt zunehmend präsenter, Konflikte und Spannungen mit dem sozialen Umfeld verstärken sich. Diese auch bundesweit zu beobachtende Entwicklung ist unter anderem auf den hohen Anstieg von Crackkonsum zurückzuführen. Crack macht in sehr kurzer Zeit stark abhängig und ist mit einem hohen Suchtdruck mit kurzen Intervallen verbunden. Dies führt bei Konsumierenden oft zu einem (tage-)lang anhaltenden Konsum, alles andere, selbst die eigenen Grundbedürfnisse werden dabei vernachlässigt. Als Folge davon kann schnell eine starke Verwahrlosung und Verelendung eintreten. Der aktuelle Trend in der offenen Drogenszene betrifft sowohl die Menschen, die diese Drogen konsumieren, als auch die Stadtgesellschaft.

 

Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts zu einer neuen Angebotsstruktur mit einem Suchthilfezentrum

In Köln gibt es ein Suchthilfekonzept, das die Grundlage für ein differenziertes Hilfeangebot für Menschen mit Suchterkrankungen in Köln bildet. Dazu gehören zum Beispiel Suchthilfeberatungsstellen, Kontakt- und Anlaufstellen sowie aufsuchende Angebote wie Streetwork und Drogenkonsumräume, in denen Menschen mitgebrachte Drogen konsumieren können. Aktuell reicht dieses Hilfeangebot jedoch nicht mehr aus. Geplant ist ein Ausbau der Angebotsstruktur durch die Schaffung eines Suchthilfezentrums in Köln, das Suchthilfeangebote für Drogenkonsument*innen bündelt und damit besseren Zugang zu einer umfassenden Unterstützung ermöglichen. 

Suchthilfezentrum (SHZ) in Köln in Planung

Ein neues Suchthilfezentrum (SHZ) soll in der Kölner Innenstadt am Perlengraben entstehen und den bisherigen Drogenkonsumraum am Neumarkt „ablösen“. Es wird ein umfangreicheres Suchthilfeangebot als der Drogenkonsumraum am Neumarkt vorhalten, damit die Menschen mit Drogenabhängigkeit dort in Sicherheit konsumieren, sich in der Einrichtung oder deren Außenbereich mit Sichtschutz länger aufhalten und besser versorgt werden können. Dadurch soll auch die Situation an öffentlichen Plätzen, wie dem Neumarkt und den angrenzenden Wohngebieten entlastet werden, da sich Menschen mit Drogenabhängigkeit im Suchthilfezentrum aufhalten und nicht mehr in der Öffentlichkeit konsumieren.

 

Für die Standortwahl sind vor allem folgende Punkte wichtig: Die Fläche muss vom Zentrum der Innenstadt aus gut erreichbar sein, die Fläche muss frei sein und nicht für andere Zwecke benötigt werden, damit das Vorhaben schnell umgesetzt werden kann.

Der Standort Perlengraben ist vom Zentrum der Innenstadt fußläufig erreichbar und durch den öffentlichen Nahverkehr mit den Haltestellen Poststraße und Severinsstraße gut angebunden. Es handelt es sich um eine Freifläche ausreichender Größe in städtischem Besitz, auf der die Errichtung des Suchthilfezentrums zeitnah, baulich und baurechtlich realisierbar ist. Im unmittelbaren Umfeld des Grundstückes befinden sich keine Kitas, allgemeinbildende Schulen oder ähnliche Einrichtungen, Gastronomie oder Geschäftstreibende. Es gibt im Umfeld ein Berufskolleg, das jedoch ältere Schüler*innen besuchen. In der Nähe des geplanten Eingangsbereichs und der geplanten Vorderseite der Einrichtung ist keine direkte Nachbarschaft vorhanden. 

 

Wir nehmen Sie Schritt für Schritt mit

Liebe Anwohnende, liebe Gewerbetreibende, liebe Interessierte,

 

dieses Thema ist von hoher gesamtgesellschaftlicher Relevanz für Köln und uns ist bewusst, dass die Planung eines Suchthilfezentrums Fragen, Sorgen sowie Unsicherheiten bei Ihnen auslösen können. Genau deshalb möchten wir offen, frühzeitig und transparent informieren. Ein Suchthilfezentrum dient in erster Linie dem Schutz von Menschenleben, der Gesundheitsvorsorge und der Entlastung des öffentlichen Raums. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass solche Einrichtungen zu mehr Ordnung, mehr Sicherheit und weniger offenem Konsum im Umfeld beitragen können.  

 

Uns ist wichtig: Die Nachbarschaft wird bei jedem Schritt mitgenommen. Das bedeutet konkret:

  • Planungsschritte werden offen kommuniziert
  • Sicherheits- und Ordnungskonzepte haben höchste Priorität
  • Ihre Rückmeldungen, Fragen und Hinweise werden ernst genommen
  • Überall da, wo es Möglichkeiten zur Mitgestaltung gibt, laden wir Sie ein sich einzubringen

 

Wir haben für Sie eine umfangreiche Frage- und Antwortliste erarbeitet. Zudem befinden wir uns aktuell in der Planung für eine Veranstaltung: Am 20. Januar 2026 möchten wir Sie direkt vor Ort informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen. Die Veranstaltung findet um 18 Uhr im VHS Forum im Rautenstrauch-Joest-Museum, Cäcilienstraße 29 – 33, 50676 Köln statt.

Aufgrund der zu erwartenden sehr hohen Teilnehmendenzahl haben wir die Veranstaltung verlegt: 

Aula des Berufskollegs Perlengraben
Perlengraben 101 (Eingang Perlengraben), 50676 Köln

 

Wir übertragen die Veranstaltung live. Die Kamera wird nur auf das Podium gerichtet sein, so dass Personen aus dem Publikum nicht identifizierbar sein werden.

Den Livestram finden Sie direkt auf dieser Seite. 

 

In der Veranstaltung wollen wir unter anderem Ihre Fragen klären und auf verschiedene Themen eingehen.

Dazu haben wir unten auf dieser Seite eine Rückmeldemöglichkeit geschaffen. Teilen Sie uns offengebliebene Fragen mit und reichen Sie Themenwünsche ein, die in Ihren Augen auf keinen Fall fehlen dürfen. 

Für uns als Stadt Köln stehen Menschenleben, die Gesundheitsvorsorge und die Entlastung des öffentlichen Raums an erster Stelle.

Vielen Dank für Ihre Offenheit und Ihr Vertrauen!

 

Fragen zum Suchthilfezentrum (SHZ)

Welche Angebote wird das zukünftige Suchthilfezentrum enthalten?

Das Suchthilfezentrum soll einen Außenbereich mit Sichtschutz sowie ein Drogenkonsumraumangebot für inhalativen und intravenösen Konsum mit Angebot des Drug Checkings (nach Drug Check VO NRW), einen Kontaktladen, ein Aufenthalts- und Ruheangebot, ein Angebot zur Grundversorgung und Überlebenssicherung, ein Angebot zur Vermittlung und Beratung, medizinische Grundversorgung und ein Beschäftigungsangebot unter einem Dach umfassen. 

Zu den Angeboten der Grundversorgung und Überlebenssicherung gehören neben der medizinische Grundversorgung:

- Versorgung mit Essen und Getränken, 

- Toiletten, Duschen,
- Wäsche waschen,
- Safer Use und Safer Sex Materialien, 
- Kleiderkammer.

Eine enge Verzahnung mit dem Angebot der aufsuchenden Straßensozialarbeit („ASC“ – Aufsuchendes Suchtclearing) ist vorgesehen. Begleitungen des ASC zu weiterführenden Angeboten können von Nutzer*innen der Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Wie wird die Erstellung des Suchthilfezentrums umgesetzt und wann wird es eröffnet?

Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten einer Fertigbauweise in Modulbau oder Containerbau.

Ziel ist es, dass das neue Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum noch im kommenden Jahr seinen Betrieb aufnimmt. Der voraussichtliche Eröffnungszeitpunkt des Suchthilfezentrums wird mitgeteilt, sobald eine konkrete und differenzierte Planung des Bauvorhabens vorliegt, die einen realistischen Zeitplan ermöglicht. 

Welche Öffnungszeiten sind für das Suchthilfezentrum vorgesehen?

Für das Suchthilfezentrum am geplanten Standort ist perspektivisch ein täglicher Betrieb rund um die Uhr geplant.

Wie viele Nutzer*innen werden im Suchthilfezentrum erwartet?

Im Drogenkonsumraum am Neumarkt gab es in 2025 monatlich im Durchschnitt über 4.100 Konsumvorgänge. Sollten die Nutzer*innen des Drogenkonsumraums Neumarkt das Angebot am neuen Standort gleichermaßen annehmen, ist eine ähnliche Inanspruchnahme des Drogenkonsumraums zu erwarten. Bei Erweiterung der Öffnungszeiten ist mit einer entsprechenden Erhöhung der Konsumvorgänge zu rechnen. Auf Basis von fundierten Schätzungen werden 180 unterschiedliche Nutzer*innen für das Suchthilfezentrum erwartet. Allerdings bietet bereits das geplante Zentrum mehr Aufenthaltsmöglichkeiten und einen Außenbereich mit Sichtschutz, so dass die Menschen sich dort tagsüber aufhalten können. Dies wird die Umgebung erheblich entlasten. In der Einrichtung am Neumarkt ist das aufgrund der räumlichen Enge bisher nicht möglich. 

Was darf im Drogenkonsumraum des Suchthilfezentrums konsumiert werden?

Auf Grundlage von  §10a Betäubungsmittelgesetz (BTMG) sowie der Verordnung Drogenkonsumraum NRW (VO DKR NRW) dürfen in Drogenkonsumräumen Opiate, Kokain, Amphetamine, Benzodiazepine und deren Derivate wie zum Beispiel Crack konsumiert werden.

Was passiert bei medizinischen Notfällen im Suchthilfezentrum?

In dem Suchthilfezentrum ist ein Drogenkonsumraum integriert. Zu den Hauptzielen eines Drogenkonsumraums gehören lebensrettende Maßnahmen einer Drogenüberdosierung. Vor Ort ist medizinisches Fachpersonal eingesetzt. Alle Mitarbeiter*innen erhalten regelmäßige Drogennotfallschulungen. Weiterhin werden alle notwendigen lebensrettenden Materialien vorgehalten, wie zum Beispiel Naloxon und Sauerstoff. Nach lebensrettenden Maßnahmen wird immer zusätzlich ein Rettungswagen gerufen. Wenn Drogenkonsumierende sich nach dem Konsum nicht wohl fühlen, können sie in der Einrichtung bleiben, bis sie sich wieder stabil fühlen.

Wie lange wird das Suchthilfezentrum an diesem Standort voraussichtlich bestehen bleiben?

Zunächst ist eine Zeitdauer von fünf Jahren mit einer Option der Verlängerung um weitere fünf Jahre vorgesehen. Während dieses Zeitraums von zehn Jahren wird die Maßnahme evaluiert, um anhand der Ergebnisse weitere Entscheidungen über eine Fortführung treffen zu können.

Bleiben die anderen Drogenkonsumräume bestehen?

Sobald das Suchthilfezentrum eröffnet wird, wird (ausschließlich) der Drogenkonsumraum Neumarkt geschlossen und an den neuen Standort des Suchthilfezentrums verlagert werden. Die anderen Drogenkonsumräume bleiben bestehen.

Wie werden die Nutzenden des Drogenkonsumraums Neumarkt über den neuen Standort informiert?

Die Nutzenden werden über den Drogenkonsumraum Neumarkt, über Streetwork – „ASC -Aufsuchendes Suchtclearing“, Polizei, Ordnungsamt und KVB über den neuen Standort informiert werden.

Fragen zum Standort

Welcher Standort ist für das Suchthilfezentrum vorgesehen?

Es handelt sich um eine Grünfläche am Perlengraben/ Wilhelm-Hoßdorf-Straße, die als eine Spielplatzfläche ausgewiesen ist und für die es eine im Beteiligungsverfahren entwickelte Spielplatzplanung gibt, die sich bislang erst in Vorbereitung befand.

Wie sehen Entlastungsflächen für die Verlegung der Grünfläche als Spielfläche aus? Werden Bäume gefällt?

Für den vorab geplanten Spielplatz sind zwei Entlastungsflächen im Umfeld Altstadt Süd vorgesehen: „Huhnsgasse“ und „Vor den Siebenburgen“. Bei diesen beiden Flächen, bei denen die Spielplatzplanung eine geringere zeitliche Priorität gesehen hat, soll diese Planung jetzt vorgezogen werden, um weiterhin eine qualitätsvolle Entwicklung der Spielflächen sicherzustellen und dabei einen Ausgleich für den geplanten Spielplatz „Perlengraben“ zu schaffen. Aufgrund der höher bewerteten Interessenlagen für die akute Sicherheit und Ordnung rund um den Neumarkt wird die Fläche am Perlengraben vorübergehend für das Suchtzentrum freigegeben. Die Suchthilfe hat einen hohen Stellenwert im öffentlichen Raum auch im Hinblick auf das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen. Daher wird dieser Nutzung aktuell ein höherer Stellenwert eingeräumt. Wenn diese Fläche nicht mehr für das Suchthilfezentrum benötigt werden sollte, wird sie wieder für eine Spielfläche zur Verfügung stehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Bäume gefällt oder zurückgeschnitten werden müssen. Der Baumbestand wird jedoch in die Planung des Suchthilfezentrums einbezogen, um Baumfällung, wenn möglich, zu vermeiden. 

Aus welchen Gründen wurde dieser Standort für das Suchthilfezentrum ausgewählt?

Wesentliche Kriterien für die Standortsuche ergaben sich aus der dringenden Bedarfslage einer Freifläche für ein Suchthilfezentrum, das einer zeitnahen Umsetzung bedarf und von dem Zentrum der Innenstadt aus gut erreichbar sein sollte. 

Der Standort ist vom Zentrum der Innenstadt fußläufig erreichbar und durch den öffentlichen Nahverkehr mit der Haltestelle Severinstraße und Poststraße gut angebunden. Es handelt es sich um eine Freifläche ausreichender Größe in städtischem Besitz, auf der die Errichtung des Suchthilfezentrums zeitnah, baulich und baurechtlich realisierbar ist. In unmittelbarem Umfeld des Grundstückes befinden sich keine Kitas, allgemeinbildende Schulen oder ähnliche Einrichtungen, Gastronomie oder Geschäftstreibende. Es gibt im Umfeld ein Berufskolleg, das jedoch eine ältere Schüler*innenschaft besucht. In der Nähe des Eingangsbereichs und der Vorderseite der Einrichtung ist keine direkte Nachbarschaft vorhanden. 

Fragen zur Einbindung der Nachbarschaft

Warum hat es nicht mehr Beteiligung gegeben?

Bisher hat sich bei der Standortsuche eines Suchthilfeangebots mit Drogenkonsumraum gezeigt, dass Anwohnende und Geschäftstreibende bei einer Standortprüfung zunächst mit Verunsicherung und Unbehagen reagieren. Dies sollte vermindert werden, solange die grundlegenden Prüfungen der baulichen und baurechtliche Machbarkeit noch nicht abgeschlossen waren. 

Nach intensiver Standortsuche im Innenstadtbereich haben die eingehenden Prüfungen ergeben, dass der Standort Perlengraben geeignet ist und die einzige und somit alternativlose Lösung für ein Suchthilfezentrum in dieser Lage darstellt. Bei der benötigten Innenstadtlage ist unvermeidbar, dass es Wohnbebauung in der Nähe gibt. Die Entscheidung für den Standort Perlengraben musste im Sinne der gesamten Stadtgesellschaft dennoch getroffen werden, da für die Einrichtung eines Suchthilfezentrums in der Innenstadt dringender Handlungsbedarf besteht. Insofern gab es faktisch keinen Entscheidungsspielraum. Um so früh wie möglich Transparenz herzustellen, wird bereits jetzt und damit frühestmöglich über das Vorhaben informiert – auch wenn noch keine Detail- und Zeitplanung vorliegt.

Wie wird die Nachbarschaft im Umfeld künftig eingebunden und informiert?

Sobald die Planungen konkretisiert sind und neue Informationen vorliegen, wird es eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerschaft und Interessierte des Umfelds geben. Diese wird am Dienstag, den 20. Januar 2026 um 18 Uhr in der Aula des Berufskollegs Perlengraben, Perlengraben 101 (Eingang Perlengraben), 50676 Köln, stattfinden. Wir übertragen die Veranstaltung live auf dieser Seite. 

 

In Folge sind kontinuierlich und bedarfsbezogen weitere Veranstaltungen geplant, um die Anwohnerschaft und Interessierte des Umfelds fortlaufend auf aktuellen Sachstand informieren zu können. Eine Besichtigung des Suchthilfezentrums im Vorfeld der Eröffnung wird möglich sein.

Inwieweit gibt es eine unmittelbare Nachbarschaft in Sichtweite und werden sich dadurch Beeinträchtigungen ergeben?

Die Einrichtung soll für das unmittelbare Umfeld so wenig Beeinträchtigungen wie möglich mit sich bringen. Dies wurde bei der Planung berücksichtigt. Der Zugang für Konsument*innen wird daher zur Seite der Straße Perlengraben erfolgen. Dort gibt es unmittelbar neben der Einrichtung keine Nachbarschaft. Der Perlengraben ist eine vielbefahrene Verkehrsstraße mit Schienen der Stadtbahn in der Mitte, durch die die beiden Fahrtrichtungen getrennt werden. Dadurch sind eine gewisse Abschirmung und Distanz zu der gegenüberliegenden Seite der Straße gegeben.

Darüber hinaus wird ein Sichtschutz um die Einrichtung und ihr Außengelände angebracht werden, so können nicht nur die Anwohnendeninteressen sondern auch die Nutzendeninteressen nach Schutz gewährleistet werden. Das Gelände ist nach allen Seiten hin durch Straßen begrenzt, sodass ein Mindestabstand zum Umfeld gewährleistet ist. 

Zur Rückseite der Einrichtung hin befindet sich hinter der Straße Wohnbebauung. Zu dieser Nachbarschaft wird es ebenso eine optische Abschirmung gegeben. Darüber hinaus befindet sich auf dem Gelände des Suchthilfezentrums insbesondere im Randbereich Baumbestand, der weitestgehend, möglicherweise sogar komplett, erhalten bleiben kann und eine natürliche Grenze und damit einen zusätzlichen Sichtschutz darstellt. 

Wie wird nach Eröffnung der Einrichtung die Nachbarschaft im Umfeld zukünftig unterstützt werden?

Anwohnende werden sich jederzeit an das Suchthilfezentrum wenden können. Es wird dort ein Umfeldmanagement geben, das gemeinsam mit dem Aufsuchenden Streetwork (ASC) daraufhin wirkt, dass Anwohnende nicht oder so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. 

Fragen zu Sauberkeit und Sicherheit

Wie wird für Sauberkeit gesorgt zum Beispiel durch zusätzliche, spritzengeeignete Mülltonnen?

Es wird einen Spritzentausch, Sondermüllentsorgung, Müllentsorgung sowie einen Drogenkonsumraum im Suchthilfezentrum geben. Diese werden in der Regel von den Nutzer*innen der Einrichtung in Anspruch genommen werden. Das Risiko von zusätzlichem Spritzenmüll, Müll von Drogenzubehör oder sonstigem Müll wird daher eher sinken, da die Menschen, die vorher im öffentlichen Raum konsumiert und ihren Müll dort entsorgt haben, dies nicht mehr tun müssen. Die Situation wird jedoch nach Eröffnung des Suchthilfezentrums beobachtet werden, um bei Veränderungen die AWB einzubinden und geeignete Maßnahmen abzustimmen.

Wie wird für die Sicherheit rund um das Suchthilfezentrum gesorgt? (Dealen, Menschen im Rauschzustand etc.) Gibt es ein Sicherheitskonzept?

Es gibt eine Kooperationsvereinbarung des Gesundheitsamts mit dem Ordnungsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft, die sogenannte „Ordnungspartnerschaft“. Das Suchthilfezentrum informiert bei beobachteten Vorfällen und Ereignissen die Ordnungspartner*innen, die dann gegebenenfalls tätig werden. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch des Gesundheitsamts mit der Ordnungspartnerschaft statt. Dort werden systematisch Informationen zu aktuellen Entwicklungen zusammengetragen und gezielt Vorgehensweisen abgestimmt. Das Handeln mit Betäubungsmitteln beispielsweise ist eine Straftat und wird von der Polizei Köln nicht toleriert. Drogenhandel wird auch im Umfeld eines Drogenkonsumraums konsequente polizeiliche Maßnahmen zur Folge haben. Durch die enge Kooperation und den direkten Kontakt des Gesundheitsamtes mit dem Ansprechpartner*innen des Präsenzteams der Polizei und des Ordnungsdienstes kann bei Beeinträchtigungen im Umfeld flexibel reagiert und dem entgegengewirkt werden. 

Ihre Fragen und Themen für die Veranstaltung am 20. Januar 2026

Ihre Perspektive

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