Direkt zum Inhalt

Test Y - Nachbau Pilotprojekt Schulstraßen

Ein Foto der Kalker Hauptstraße. Auf dem Gehweg laufen Fußgänger, auf der Straße fahren Autos. Eine Frau mit Luftballons wartet an einer Ampel. Auf deem Fahrradweg fährt ein Fahrradfahrer. Auf der Straße gibt es einige Ladenlokale und auf den Parkplätzen stehen Autos. Zwei Motorroller parken auf dem Gehweg. Der Gehweg ist zudem von Bäumen unterbrochen.

Test Pilotprojekt Schulstraßen

Kurz und einfach - Pilotprojekt Schulstraßen

Der Weg zur Schule muss für Kinder sicher sein.
Viele Autos sind gefährlich.
Deswegen sperren wir die Straße zur Schule für Autos.
Einmal morgens und einmal nachmittags.
Die Straße ist dann eine Schulstraße.

Wir testen die Schulstraße mit 4 Schulen.
Das Testen heißt: Pilotprojekt. Das Testen dauert 1 Jahr.
Es sollen mehr Kinder zu Fuß zur Schule gehen.
Oder mit dem Fahrrad fahren.
Dann gibt es weniger Autos. Und weniger Gefahren.

Wenn Eltern die Kinder weiter mit dem Auto zur Schule fahren wollen:
Dann können sie das Auto ein bisschen entfernt von der Schule parken.
Dann sind keine Autos direkt vor der Schule.

Ab dem 10. Februar 2023 können Sie uns unten wegen der Schulstraßen schreiben.

Nach 1 Jahr gucken wir:
Gibt es weniger Autos?
Ist der Weg zur Schule sicherer?
Wie kommen die Kinder zur Schule?

Wo testen wir die Schulstraße?

Wir testen die Schulstraße seit Februar mit 2 Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld:

Vincenz-Statz-Grundschule: Hier ist die Lindenbornstraße dann gesperrt.
Maria-Montessori-Schule: Hier ist die Straße Am Pistorhof dann gesperrt.

Ab August testen wir die Schulstraße zusätzlich mit 2 Schulen in den Stadtteilen Höhenhaus und Brück:

Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße: Hier sind dann die Fritz-Schu-Straße und die Diesterwegstraße gesperrt.

Rosenmaarschule: Hier sind dann die Straßen Am Rosenmaar, die Heidenrichstraße, der Sengbachweg und der Edelrather Weg gesperrt.

 

Wann sind die Straßen gesperrt?

Lindenbornstraße:

seit Montag, 27. Februar 2023
Montag bis Freitag
von 7:45 Uhr bis 8:30 Uhr
und
von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr

 

Am Pistorhof:

seit Montag, 6. März 2023
Montag bis Freitag
von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr
und
von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr

 

Fritz-Schu-Straße
und Diesterwegstraße:

ab Montag, 7. August 2023
Montag bis Freitag
von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr
und in den ersten zwei Wochen 
von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr

 

Am Rosenmaar, Heidenrichstraße,
Sengbachweg und Edelrather Weg:

ab Montag, 7. August 2023
Montag bis Freitag
von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr
und 
von 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Wir möchten Schulwege sicherer machen!

Viele Autos vor Schulen bringen viele Gefahren mit sich. Deswegen möchten wir mit 4 Schulen sogenannte Schulstraßen als Pilotprojekt testen. Dafür wird die Straße vor der Schule vor Schulbeginn und je nach Standort nach Schulende für einen kurzen Zeitraum für Autos gesperrt. Es gibt dann ein Einfahrtsverbot für motorisierten Verkehr.

Wir testen das Pilotprojekt seit Anfang 2023 bereits mit zwei Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld. Seit Beginn des Schuljahres 2023/2024 nehmen auch die Rosenmaarschule und die Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße in den rechtsrheinischen Stadtteilen Höhenhaus und Brück teil. Hier ist die Verkehrssituation anders, was uns neue Erkenntnisse liefert: Die beiden neuen Schulstraßen liegen an Einbahnstraßen. Zudem handelt es sich um Einfamilienhaussiedlungen. An allen vier Schulen gibt es ein besonders hohes Aufkommen an sogenannten Elterntaxis und teilweise auch einen hohen Durchgangsverkehr. Eltern und Schulvertretungen haben an dem Konzept für die Schulstraße mitgewirkt.

Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ist ein uneingeschränktes Befahren selbstverständlich erlaubt. 

Anlieger*innen dürfen in dem bestimmten Zeitraum von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz lediglich ausfahren. 

Beteiligungsmöglichkeit während des Pilotprojekts 

Uns ist bewusst, dass die Einrichtung einer Schulstraße viele Veränderungen mit sich bringt. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, wir testen die Einführung von Schulstraßen also zunächst und passen die Gegebenheiten vor Ort bei Bedarf an.

Dafür sind wir auf Ihre Erfahrungen mit den Schulstraßen angewiesen. 

Während des einjährigen Pilotprojekts haben Sie seit dem 10. Februar 2023 unten die Möglichkeit, uns Hinweise zu geben, was wir bei der Einrichtung (weiterer) Schulstraßen berücksichtigen müssen und uns Ihre Meinung zu den Schulstraßen im Stadtbezirk Ehrenfeld mitzuteilen.

Mit der Erweiterung der Schulstraßen geht natürlich auch die Anpassung des Online-Dialoges einher. Seit August können Sie uns ergänzend auch Ihre Meinung bezüglich der neuen Schulstraßen in Höhenhaus und Brück mitteilen.

Herzlichen Dank, dass wir gemeinsam Schulwege für Kinder sicherer machen!

Ergänzend zu der Möglichkeit uns Ihre Anmerkungen über den Online-Dialog mitzuteilen, haben am 13. und 14. Juni Termine zum Austausch vor Ort  an der Vincenz-Statz-Grundschule und der Maria-Montessori-Schule stattgefunden. 

Die Hinweise, Anmerkungen und Fragen, welche an diesen Terminen mitgenommen wurden, wurden der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt. 

Die Antworten auf Ihre Fragen und Vorschläge aus dem Austausch vor Ort  finden Sie hier:

 

Zu der Auswertung

 

Darüber hinaus fanden am 29. und 30. August 2023 Informationsveranstaltungen an der Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße und der Rosenmaarschule statt. 

Hier wurden offen gebliebene Fragen beantwortet und Ihre bisherigen Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge entgegen genommen.

Welche Schulen testen eine Schulstraße?

Wir testen das Pilotprojekt seit Februar 2023 mit 2 Schulen in Ehrenfeld:

Vincenz-Statz-Grundschule 

(betroffene Straße:  Lindenbornstraße)

Maria-Montessori-Schule

(betroffene Straße: Am Pistorhof)

 

Mit Beginn des neuen Schuljahres, ab dem 7. August 2023, erfolgte die Ausweitung des Pilotprojektes auf 2 weitere Schulen in den Stadtteilen Höhenhaus und Brück:

GGS Diesterwegstraße

(betroffene Straßen: Fritz-Schu-Straße und Diesterwegstraße)

Rosenmaarschule

(betroffene Straßen: Am Rosenmaar, Heidenrichstraße, Sengbachweg, Edelrather Weg)

Wann sind die Straßen gesperrt?

Lindenbornstraße:

ab Montag, 27. Februar 2023 montags bis freitags zwischen 7:45 Uhr und 8:30 Uhr und zwischen 14:45 Uhr und 15:15 Uhr

Am Pistorhof:

ab Montag, 6. März 2023 montags bis freitags zwischen 7:45 Uhr und 8:15 Uhr und zwischen 14:45 Uhr und 15:15 Uhr

Fritz-Schu-Straße und Diesterwegstraße:

ab Montag, 7. August 2023 montags bis freitags zwischen 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr und für die ersten zwei Wochen zwischen 14:45 Uhr und 15:15 Uhr

Am Rosenmaar, Heidenrichstraße, Sengbachweg, Edelrather Weg:

ab Montag, 7. August 2023 montags bis freitags zwischen 7:45 Uhr und 8:15 Uhr und zwischen 15:00 Uhr und 15:30 Uhr

Wie geht es nach dem Pilotprojekt weiter?

Die Schulstraßen setzen wir zunächst als sogenannte Pilotprojekte um. Innerhalb der Projektlaufzeit bis März 2024 beobachten wir die Situation vor Ort genau und passen diese bei Bedarf an. Die Pilotprojekte begleiten wir mit Verkehrsuntersuchungen vor und während der Umsetzung. Darüber hinaus sammeln wir Anregungen und Erfahrungen von Schulen, Eltern und Anwohnenden während der 1-jährigen Pilotprojekt-Laufzeit. Auch mit dem Ordnungsamt und der Polizei stimmen wir uns eng zu den Pilotprojekten ab. Abschließend entscheiden wir auf Grundlage der Erfahrungen über eine Fortführung oder eine notwendige Anpassung der Schulstraßen.

Wieso dürfen auch Anwohner*innen in der Zeit nicht in die entsprechende Straße einfahren?

Leider ist es nicht möglich, ein generelles Verkehrsverbot auszusprechen und die Anwohner*innen hiervon auszunehmen, um die Straßen durch weniger Autos sicherer für die Kinder zu machen. Das Verkehrsrecht kennt hierbei nur den Begriff des „Anliegers“ und versteht darunter

- Menschen, die die gesperrte Straße bewohnen (Anwohner*innen)

- Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks und

- Menschen, die mit diesen Anwohner*innen, Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten in Kontakt treten wollen (Besucher*innen)

Also vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in einer Straße haben.

Um die Einschränkungen für die Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten, haben wir ein zeitlich beschränktes Verbot der Einfahrt für das Pilotprojekt Schulstraße gewählt. Eine günstigere (vorteilhaftere) Beschilderung für die Anwohner*innen ist aktuell leider jedoch nicht möglich.

Wir hoffen aber natürlich auf verbesserte Rahmenbedingungen in der Zukunft. So gibt es zum Beispiel in Österreich seit kurzem ein eigenes Verkehrszeichen „Schulstraße“, das unter anderem Anwohner*innen neben der Ausfahrt auch die Zufahrt erlaubt. Leider ist dies aber keine Entscheidung, die die Stadt Köln treffen kann, sondern macht eine Änderung der Straßenverkehrsordnung notwendig. Das Pilotprojekt Schulstraßen soll uns auch hierzu wichtige Erkenntnisse liefern.

Wir sind uns bewusst, dass die Einrichtung des Pilotprojektes zunächst eine Veränderung bedeutet und unter Umständen auch Anpassungen im Tagesablauf erforderlich machen kann. Für die Kinder jedoch ist die verbesserte Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld während des jeweils 30-minütigen Zeitfensters (Lindenbornstraße morgens 45 Minuten) sehr wichtig. Wir erwarten, dass aufgrund dessen viel mehr Kinder selbständig zur Schule kommen können. Das ist für sie ein wichtiger Entwicklungsschritt. Sie haben Bewegung, Ausgleich und üben, sich im Straßenverkehr zu orientieren. Dabei gewöhnen sie sich gleichzeitig daran, umweltfreundlich mobil zu sein.

Die Einrichtung der Schulstraßen bringt neben dem verständlichen Nachteil der temporär eingeschränkten Erreichbarkeit aber durchaus auch eine Verbesserung der Verkehrssituation allgemein mit sich, da mit dem Verbot der Einfahrt auch eine Verkehrsberuhigung der Straße bzw. Straßenabschnitts eintritt und nicht zwingend notwendige Durchgangsverkehre sowie Hol- und Bringverkehre entfallen.

Eins können wir Ihnen versichern:
Wir werden die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt natürlich nutzen, um die Vorteile einer Schulstraße gegenüber möglicher Nachteile für Anwohner*innen miteinander abzuwägen und anschließend zu einer Entscheidung zu kommen.

Was ist mit Einsätzen von Handwerker*innen oder Möbeltransporten in der Zeit der Straßensperrung?

Sollten besondere Umstände, wie etwa ein dringender Handwerkereinsatz oder ein Möbeltransport, eine Einfahrt in die Straße zwingend erforderlich machen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung möglich. Auch für weitere dringende Bedarfe durch zum Beispiel einen Pflegedienst ist dies möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular unten. So können wir den dringenden Bedarf prüfen und eine passende Lösung suchen.

Wären Haltverbote vor Schulen nicht das geeignetere Mittel gewesen, um "Eltern-Taxis" zu verhindern?

Im unmittelbaren Bereich der Schuleingänge bestehen bereits heute zeitlich beschränkte Haltverbote, die auch regelmäßig überwacht werden. Bedingt durch die Vielzahl der Schulen in Köln ist eine dauerhafte Überwachung aller Schulen leider jedoch nicht möglich. Mit der Durchführung des Pilotprojekts Schulstraße soll daher die Verbesserung der Verkehrssituation im ruhenden und fließenden Verkehr erprobt werden.

Was ist mit Liefer- und Paketdiensten in der Zeit der Straßensperrung?

In Bezug auf Liefer- und Paketdiensten wollen wir ebenfalls Ihre Erfahrungen sammeln. Es ist aber davon auszugehen, dass seitens der Lieferdienste eine Anpassung der Routen erfolgt, da die Fahrzeuge in der Regel längere Touren in den Wohnquartieren fahren und das Einfahrtsverbot in den Schulstraßen zeitlich eng begrenzt ist. Viele Lieferdienste parken zudem schon heute zentral an einem Ort und verteilen die Pakete mittels Sackkarren.

Was hat es mit der physischen Absperrung auf sich?

Die Aufstellung der Absperrung erfolgt, wie bei Straßenfesten oder ähnlichem, nach fachlicher Einweisung durch engagierte Eltern. Die Stadt Köln hat hierzu eine Anordnung getroffen und steht in enger Abstimmung mit den ehrenamtlichen Helfer*innen. Die Absperrung dient der Verdeutlichung der neuen Regelung Schulstraße und soll die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden diesbezüglich erhöhen. Das Verbot der Einfahrt (Beschilderung) wäre aber selbstverständlich auch alleine wirksam. Dabei haben Regelungen im fließenden Verkehr regelmäßig eine höhere Akzeptanz als „einfache“ Haltverbote und lassen sich eben durch die physische Absperrung leichter durchsetzen.

Wie lange kann ich mich zu dem Pilotprojekt Schulstraßen beteiligen?

Um eine Entscheidung über eine Fortführung oder Anpassung der Schulstraßen treffen zu können, sind wir unter anderem auf Ihre Erfahrungen angewiesen. 

Daher wird es während der gesamten Projektlaufzeit von einem Jahr möglich sein, uns unten mitzuteilen, was wir bei der Einrichtung von (weiteren) Schulstraßen berücksichtigen müssen. Darüber hinaus wird es weitere Beteiligungsmöglichkeiten geben, über die Sie hier im Beteiligungsportal informiert werden.

Wieso wird die Beschilderung "Verbot der Einfahrt" in Verbindung mit einer zeitlichen Beschränkung auf einem Zusatzschild gewählt?

Die verwendete Verkehrszeichenkombination ist verständlich und nach Bewertung durch die Beteiligten in ausgeführter Form möglich. Durch Anwendung von Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot der Einfahrt) in Verbindung mit bedarfsweise eingedrehter Sperre ist die Regelung eindeutig. Die ersten durchgeführten Sperrungen haben dazu keine Probleme erkennen lassen.

Ich bin in meiner Mobilität eingeschränkt und muss die Straße auch in den Sperrzeiten einfahren können. An wen kann ich mich wenden?

Sollten besondere Umstände, wie beispielsweise eine Gehbehinderung, eine Einfahrt in die Straße zwingend erforderlich machen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung möglich. Bitte nutzen Sie hierzu das Formular, das Sie unten im Kontakt finden. So können wir den besonderen Bedarf prüfen und eine passende Lösung suchen.

Hier geht's zum Kontakt

Warum galt die Regelung der temporären Straßensperrung auch in den Osterferien? Wie sieht es in den anderen Schulferien und an Feiertagen aus?

Da in den Osterferien einige Kinder zur Betreuung in der Schule waren, wurde keine gesonderte Regelung getroffen, sondern lediglich auf die physische Absperrung verzichtet. Das wird so auch für Feiertage gehandhabt. Da die Sommerferien einen längeren Zeitraum umfassen, wird eine rechtzeitige Abdeckung der entsprechenden Beschilderung für diesen Zeitraum geplant.

Lärmquellen wie KFZ Verkehr, Straßenbahn, Flugzeug und Industrie

Wir wollen wissen:  

  • Verbessert die Einrichtung einer Schulstraße die Sicherheit auf dem Schulweg?
  • Was muss bei der Einrichtung von Schulstraßen berücksichtigt werden?

 

Wir freuen uns auf Ihre und eure Rückmeldungen und Erfahrungen zu den Schulstraßen, die Sie uns während des 1-jährigen Pilotprojekt-Zeitraums unten ab dem 10. Februar  2023 mitteilen können.

 

Hinweis:
Wenn Sie sich oder ihr euch auf dem Beteiligungsportal registriert, erhalten Sie oder ihr eine Benachrichtigung, wenn Ihr oder eurer Beitrag kommentiert wird.

Februar 2023

Start des Pilotprojektes Schulstrapen

Start des Pilotprojekts Schulstraßen 

Ende Februar 2022 startete das 1-jährige Pilotprojekt Schulstraßen mit zwei Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld: 

  • Vincenz-Statz-Grundschule in Ehrenfeld 

    (betroffene Straße: Lindenbornstraße) 

  • Maria-Montessori-Schule in Ossendorf 

    (betroffene Straße: Am Pistorhof)

 

Seit dem 10. Februar 2023 haben Sie die Möglichkeit uns mitzuteilen, was wir bei der Einrichtung (weiterer) Schulstraßen berücksichtigen müssen.

13. Juni 2023

Vor Ort Gespräche

Am 13. und 14. Juni 2023 haben Gespräche vor Ort an der Vincenz-Statz-Grundschule in Ehrenfeld und an der Maria-Montessori-Schule in Ossendorf stattgefunden. 

Die Hinweise, Anmerkungen und Fragen, welche an diesen Terminen mitgenommen wurden, wurden der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt und ausgewertet.

August 2023

Erweiterung des Pilotprojektes

Seit Beginn des neuen Schuljahres 2023 / 2024 werden an zwei weiteren Schulen Schulstraßen erprobt:

  • Rosenmaarschule in Höhenhaus
    (betroffene Straßen: Am Rosenmaar, Heidenrichstraße, Sengbachweg, Edelrather Weg)

  • Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße in Brück 
    (betroffene Straßen: Diesterwegstraße, Fritz-Schu-Straße)

 

Zusätzlich zu ihrer Lage im rechtsrheinischen Stadtgebiet zeichnet die beiden Schulen aus, dass sie in Siedlungen, die überwiegend von Einfamilienhäusern geprägt sind, an einer Einbahnstraße gelegen sind. Durch die von den anderen Schulstraßen abweichende Verkehrssituation, können neue Erkenntnisse gewonnen werden. 

August 2023

Informationsveranstaltung vor Ort

Im August 2023 fanden Informationsveranstaltungen zur Einrichtung der Schulstraßen an der Rosenmaarschule und der Gemeinschaftsgrundschule Diesterweg statt: 

 

Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße
(Mehrzweckhalle der benachbarten Käthe-Kollwitz-Schule) 
Petersenstraße 7, 51109 Köln

29. August 2023, 18:00 bis 20:00 Uhr

 

Rosenmaarschule, Feierhalle
Am Rosenmaar 3, 51061 Köln 

30. August 2023, 18:00 bis 20:00 Uhr

Die Anwohner*innen wurden postalisch eingeladen. Zusätzlich wurden die Termine bei unseren Veranstaltungen veröffentlicht.

ab März 2024

Ende des Pilotprojektes

Im März 2024 endet das einjährige Pilotprojekt zunächst. 

Die Stadt Köln beobachtet die Situation vor Ort im Rahmen des Pilotprojekts genau. Unter anderem wird der Verkehr anhand von Verkehrsuntersuchungen gemessen. Zudem wertet die Stadt die Anmerkungen und Erfahrungen aus, die per Beteiligungsportal, E-Mail, postalischen Rücksendekarten sowie Umfragebögen an den Schulen eingehen. Auf dieser Grundlage wird darüber entschieden, wie es mit dem Pilotprojekt weitergeht.

Nach Abschluss der Auswertung werden die Informationen veröffentlicht. 

Kontakt

Liegen besondere Gründe vor, weshalb Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt während der Sperrzeiten benötigen?

Nutzen Sie gerne das Kontaktformular und wir prüfen den besonderen Bedarf, um eine passende Lösung zu finden.

Haben Sie Fragen zur Beteiligung?

Wenden Sie sich gerne an Max Mustermann vom Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung:

Mail an das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung

Cookies UI