Kurz und einfach - Pilotprojekt Schulstraßen
Kurz und einfach - Pilotprojekt Schulstraßen
Der Weg zur Schule muss für Kinder sicher sein.
Viele Autos sind gefährlich.
Deswegen sperren wir die Straße zur Schule für Autos.
Einmal morgens und einmal nachmittags.
Die Straße ist dann eine Schulstraße.
Wir testen die Schulstraße mit 4 Schulen.
Das Testen heißt: Pilotprojekt. Das Testen dauert 1 Jahr.
Es sollen mehr Kinder zu Fuß zur Schule gehen.
Oder mit dem Fahrrad fahren.
Dann gibt es weniger Autos. Und weniger Gefahren.
Wenn Eltern die Kinder weiter mit dem Auto zur Schule fahren wollen:
Dann können sie das Auto ein bisschen entfernt von der Schule parken.
Dann sind keine Autos direkt vor der Schule.
Ab dem 10. Februar 2023 können Sie uns unten wegen der Schulstraßen schreiben.
Nach 1 Jahr gucken wir:
Gibt es weniger Autos?
Ist der Weg zur Schule sicherer?
Wie kommen die Kinder zur Schule?
Wo testen wir die Schulstraße?
Wir testen die Schulstraße seit Februar mit 2 Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld:
Vincenz-Statz-Grundschule: Hier ist die Lindenbornstraße dann gesperrt.
Maria-Montessori-Schule: Hier ist die Straße Am Pistorhof dann gesperrt.
Ab August testen wir die Schulstraße zusätzlich mit 2 Schulen in den Stadtteilen Höhenhaus und Brück:
Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße: Hier sind dann die Fritz-Schu-Straße und die Diesterwegstraße gesperrt.
Rosenmaarschule: Hier sind dann die Straßen Am Rosenmaar, die Heidenrichstraße, der Sengbachweg und der Edelrather Weg gesperrt.
Wann sind die Straßen gesperrt?
Lindenbornstraße:
seit Montag, 27. Februar 2023
Montag bis Freitag
von 7:45 Uhr bis 8:30 Uhr
und
von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr
Am Pistorhof:
seit Montag, 6. März 2023
Montag bis Freitag
von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr
und
von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr
Fritz-Schu-Straße
und Diesterwegstraße:
ab Montag, 7. August 2023
Montag bis Freitag
von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr
und in den ersten zwei Wochen
von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr
Am Rosenmaar, Heidenrichstraße,
Sengbachweg und Edelrather Weg:
ab Montag, 7. August 2023
Montag bis Freitag
von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr
und
von 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Wieso dürfen auch Anwohner*innen in der Zeit nicht in die entsprechende Straße einfahren?
Wieso dürfen auch Anwohner*innen in der Zeit nicht in die entsprechende Straße einfahren?
Leider ist es nicht möglich, ein generelles Verkehrsverbot auszusprechen und die Anwohner*innen hiervon auszunehmen, um die Straßen durch weniger Autos sicherer für die Kinder zu machen. Das Verkehrsrecht kennt hierbei nur den Begriff des „Anliegers“ und versteht darunter
- Menschen, die die gesperrte Straße bewohnen (Anwohner*innen)
- Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks und
- Menschen, die mit diesen Anwohner*innen, Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten in Kontakt treten wollen (Besucher*innen)
Also vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in einer Straße haben.
Um die Einschränkungen für die Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten, haben wir ein zeitlich beschränktes Verbot der Einfahrt für das Pilotprojekt Schulstraße gewählt. Eine günstigere (vorteilhaftere) Beschilderung für die Anwohner*innen ist aktuell leider jedoch nicht möglich.
Wir hoffen aber natürlich auf verbesserte Rahmenbedingungen in der Zukunft. So gibt es zum Beispiel in Österreich seit kurzem ein eigenes Verkehrszeichen „Schulstraße“, das unter anderem Anwohner*innen neben der Ausfahrt auch die Zufahrt erlaubt. Leider ist dies aber keine Entscheidung, die die Stadt Köln treffen kann, sondern macht eine Änderung der Straßenverkehrsordnung notwendig. Das Pilotprojekt Schulstraßen soll uns auch hierzu wichtige Erkenntnisse liefern.
Wir sind uns bewusst, dass die Einrichtung des Pilotprojektes zunächst eine Veränderung bedeutet und unter Umständen auch Anpassungen im Tagesablauf erforderlich machen kann. Für die Kinder jedoch ist die verbesserte Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld während des jeweils 30-minütigen Zeitfensters (Lindenbornstraße morgens 45 Minuten) sehr wichtig. Wir erwarten, dass aufgrund dessen viel mehr Kinder selbständig zur Schule kommen können. Das ist für sie ein wichtiger Entwicklungsschritt. Sie haben Bewegung, Ausgleich und üben, sich im Straßenverkehr zu orientieren. Dabei gewöhnen sie sich gleichzeitig daran, umweltfreundlich mobil zu sein.
Die Einrichtung der Schulstraßen bringt neben dem verständlichen Nachteil der temporär eingeschränkten Erreichbarkeit aber durchaus auch eine Verbesserung der Verkehrssituation allgemein mit sich, da mit dem Verbot der Einfahrt auch eine Verkehrsberuhigung der Straße bzw. Straßenabschnitts eintritt und nicht zwingend notwendige Durchgangsverkehre sowie Hol- und Bringverkehre entfallen.
Eins können wir Ihnen versichern:
Wir werden die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt natürlich nutzen, um die Vorteile einer Schulstraße gegenüber möglicher Nachteile für Anwohner*innen miteinander abzuwägen und anschließend zu einer Entscheidung zu kommen.
Was ist mit Einsätzen von Handwerker*innen oder Möbeltransporten in der Zeit der Straßensperrung?
Was ist mit Einsätzen von Handwerker*innen oder Möbeltransporten in der Zeit der Straßensperrung?
Sollten besondere Umstände, wie etwa ein dringender Handwerkereinsatz oder ein Möbeltransport, eine Einfahrt in die Straße zwingend erforderlich machen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung möglich. Auch für weitere dringende Bedarfe durch zum Beispiel einen Pflegedienst ist dies möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular unten. So können wir den dringenden Bedarf prüfen und eine passende Lösung suchen.
Wären Haltverbote vor Schulen nicht das geeignetere Mittel gewesen, um "Eltern-Taxis" zu verhindern?
Wären Haltverbote vor Schulen nicht das geeignetere Mittel gewesen, um "Eltern-Taxis" zu verhindern?
Im unmittelbaren Bereich der Schuleingänge bestehen bereits heute zeitlich beschränkte Haltverbote, die auch regelmäßig überwacht werden. Bedingt durch die Vielzahl der Schulen in Köln ist eine dauerhafte Überwachung aller Schulen leider jedoch nicht möglich. Mit der Durchführung des Pilotprojekts Schulstraße soll daher die Verbesserung der Verkehrssituation im ruhenden und fließenden Verkehr erprobt werden.
Was ist mit Liefer- und Paketdiensten in der Zeit der Straßensperrung?
Was ist mit Liefer- und Paketdiensten in der Zeit der Straßensperrung?
In Bezug auf Liefer- und Paketdiensten wollen wir ebenfalls Ihre Erfahrungen sammeln. Es ist aber davon auszugehen, dass seitens der Lieferdienste eine Anpassung der Routen erfolgt, da die Fahrzeuge in der Regel längere Touren in den Wohnquartieren fahren und das Einfahrtsverbot in den Schulstraßen zeitlich eng begrenzt ist. Viele Lieferdienste parken zudem schon heute zentral an einem Ort und verteilen die Pakete mittels Sackkarren.
Was hat es mit der physischen Absperrung auf sich?
Was hat es mit der physischen Absperrung auf sich?
Die Aufstellung der Absperrung erfolgt, wie bei Straßenfesten oder ähnlichem, nach fachlicher Einweisung durch engagierte Eltern. Die Stadt Köln hat hierzu eine Anordnung getroffen und steht in enger Abstimmung mit den ehrenamtlichen Helfer*innen. Die Absperrung dient der Verdeutlichung der neuen Regelung Schulstraße und soll die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden diesbezüglich erhöhen. Das Verbot der Einfahrt (Beschilderung) wäre aber selbstverständlich auch alleine wirksam. Dabei haben Regelungen im fließenden Verkehr regelmäßig eine höhere Akzeptanz als „einfache“ Haltverbote und lassen sich eben durch die physische Absperrung leichter durchsetzen.
Wie lange kann ich mich zu dem Pilotprojekt Schulstraßen beteiligen?
Wie lange kann ich mich zu dem Pilotprojekt Schulstraßen beteiligen?
Um eine Entscheidung über eine Fortführung oder Anpassung der Schulstraßen treffen zu können, sind wir unter anderem auf Ihre Erfahrungen angewiesen.
Daher wird es während der gesamten Projektlaufzeit von einem Jahr möglich sein, uns unten mitzuteilen, was wir bei der Einrichtung von (weiteren) Schulstraßen berücksichtigen müssen. Darüber hinaus wird es weitere Beteiligungsmöglichkeiten geben, über die Sie hier im Beteiligungsportal informiert werden.
Wieso wird die Beschilderung "Verbot der Einfahrt" in Verbindung mit einer zeitlichen Beschränkung auf einem Zusatzschild gewählt?
Wieso wird die Beschilderung "Verbot der Einfahrt" in Verbindung mit einer zeitlichen Beschränkung auf einem Zusatzschild gewählt?
Die verwendete Verkehrszeichenkombination ist verständlich und nach Bewertung durch die Beteiligten in ausgeführter Form möglich. Durch Anwendung von Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot der Einfahrt) in Verbindung mit bedarfsweise eingedrehter Sperre ist die Regelung eindeutig. Die ersten durchgeführten Sperrungen haben dazu keine Probleme erkennen lassen.
Ich bin in meiner Mobilität eingeschränkt und muss die Straße auch in den Sperrzeiten einfahren können. An wen kann ich mich wenden?
Ich bin in meiner Mobilität eingeschränkt und muss die Straße auch in den Sperrzeiten einfahren können. An wen kann ich mich wenden?
Sollten besondere Umstände, wie beispielsweise eine Gehbehinderung, eine Einfahrt in die Straße zwingend erforderlich machen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung möglich. Bitte nutzen Sie hierzu das Formular, das Sie unten im Kontakt finden. So können wir den besonderen Bedarf prüfen und eine passende Lösung suchen.
Warum galt die Regelung der temporären Straßensperrung auch in den Osterferien? Wie sieht es in den anderen Schulferien und an Feiertagen aus?
Warum galt die Regelung der temporären Straßensperrung auch in den Osterferien? Wie sieht es in den anderen Schulferien und an Feiertagen aus?
Da in den Osterferien einige Kinder zur Betreuung in der Schule waren, wurde keine gesonderte Regelung getroffen, sondern lediglich auf die physische Absperrung verzichtet. Das wird so auch für Feiertage gehandhabt. Da die Sommerferien einen längeren Zeitraum umfassen, wird eine rechtzeitige Abdeckung der entsprechenden Beschilderung für diesen Zeitraum geplant.
Start des Pilotprojektes Schulstrapen
Start des Pilotprojekts Schulstraßen
Ende Februar 2022 startete das 1-jährige Pilotprojekt Schulstraßen mit zwei Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld:
-
Vincenz-Statz-Grundschule in Ehrenfeld
(betroffene Straße: Lindenbornstraße)
-
Maria-Montessori-Schule in Ossendorf
(betroffene Straße: Am Pistorhof)
Seit dem 10. Februar 2023 haben Sie die Möglichkeit uns mitzuteilen, was wir bei der Einrichtung (weiterer) Schulstraßen berücksichtigen müssen.
Vor Ort Gespräche
Am 13. und 14. Juni 2023 haben Gespräche vor Ort an der Vincenz-Statz-Grundschule in Ehrenfeld und an der Maria-Montessori-Schule in Ossendorf stattgefunden.
Die Hinweise, Anmerkungen und Fragen, welche an diesen Terminen mitgenommen wurden, wurden der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt und ausgewertet.
Erweiterung des Pilotprojektes
Seit Beginn des neuen Schuljahres 2023 / 2024 werden an zwei weiteren Schulen Schulstraßen erprobt:
-
Rosenmaarschule in Höhenhaus
(betroffene Straßen: Am Rosenmaar, Heidenrichstraße, Sengbachweg, Edelrather Weg) -
Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße in Brück
(betroffene Straßen: Diesterwegstraße, Fritz-Schu-Straße)
Zusätzlich zu ihrer Lage im rechtsrheinischen Stadtgebiet zeichnet die beiden Schulen aus, dass sie in Siedlungen, die überwiegend von Einfamilienhäusern geprägt sind, an einer Einbahnstraße gelegen sind. Durch die von den anderen Schulstraßen abweichende Verkehrssituation, können neue Erkenntnisse gewonnen werden.
Informationsveranstaltung vor Ort
Im August 2023 fanden Informationsveranstaltungen zur Einrichtung der Schulstraßen an der Rosenmaarschule und der Gemeinschaftsgrundschule Diesterweg statt:
Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße
(Mehrzweckhalle der benachbarten Käthe-Kollwitz-Schule)
Petersenstraße 7, 51109 Köln
29. August 2023, 18:00 bis 20:00 Uhr
Rosenmaarschule, Feierhalle
Am Rosenmaar 3, 51061 Köln
30. August 2023, 18:00 bis 20:00 Uhr
Die Anwohner*innen wurden postalisch eingeladen. Zusätzlich wurden die Termine bei unseren Veranstaltungen veröffentlicht.
Ende des Pilotprojektes
Im März 2024 endet das einjährige Pilotprojekt zunächst.
Die Stadt Köln beobachtet die Situation vor Ort im Rahmen des Pilotprojekts genau. Unter anderem wird der Verkehr anhand von Verkehrsuntersuchungen gemessen. Zudem wertet die Stadt die Anmerkungen und Erfahrungen aus, die per Beteiligungsportal, E-Mail, postalischen Rücksendekarten sowie Umfragebögen an den Schulen eingehen. Auf dieser Grundlage wird darüber entschieden, wie es mit dem Pilotprojekt weitergeht.
Nach Abschluss der Auswertung werden die Informationen veröffentlicht.