5. Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Suchthilfezentrum

5. Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Suchthilfezentrum

5.1 Warum ist die Drogenszene ortsgebunden und nicht bereit, Hilfsangebote an anderen Standorten anzunehmen?

Es ist richtig, dass Erfahrungen sowohl aus Köln als aus anderen Städten zeigen, dass Suchthilfeangebote, die in einer größeren Entfernung zur Innenstadt und/oder zur offenen Drogenszene liegen, von Konsumenten*innen nicht angenommen werden. Studien, die dazu die Beweggründe von Konsumenten*innen gezielt beleuchten, liegen für Köln nicht vor. Daher kann zu dieser Frage keine fundierte Auskunft erteilt werden. Ein naheliegender Grund könnte in der guten Infrastruktur von Szenetreffpunkte liegen. 

5.2 Wo sind weitere Drogensuchthilfezentren (SHZ) in der Innenstadt geplant?

Die Realisierung der einzelnen Suchthilfezentren (SHZ) erfolgt Zug um Zug mit Planung der Konzepte, Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Finanzierung. In der Innenstadt liegt aktuell der Fokus auf der Realisierung des Suchthilfezentrums am Perlengraben, um so schnell wie möglich eine Entlastung der Situation in der Innenstadt zu bewirken. Parallel wird in Kalk der Kontaktladen als bereits bestehendes Angebot des Kontaktladens erweitert, um zeitnah auch dort einen Drogenkonsumraum (DKR) und weitere Suchthilfeangebote wie medizinische Behandlung und Ruheraum für Konsument*innen vorhalten zu können. Eine Planung des zweiten Suchthilfezentrums in der linksrheinischen Innenstadt - einschließlich der Standortplanung – wird im Nachgang erfolgen.

5.3 Warum wurden Dealer bisher nicht verhaftet?

Wir bitten um Verständnis, dass Fragen an die Polizei hier nicht beantwortet werden können. Sollten Sie generelle Fragen an die Polizei haben, wenden Sie sich bitte an die Polizei Köln unter der Nr. 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de

5.4 Warum wird die Aufenthaltssteuer erhöht, während das Viertel durch das Suchthilfezentrum herabgestuft werden könnte?

Als Aufenthaltsteuer werden Abgaben für Tourismus sowie Abgaben für private oder berufliche Übernachtungen bezeichnet, die unabhängig von Suchthilfeangeboten kommunal erhoben werden können. Es kann kein Zusammenhang hergestellt werden.
Die Frage beinhaltet die Annahme und Befürchtung, dass das Viertel durch das Suchthilfezentrum abgewertet werden könnte. Die offene Drogenszene ist bereits im Innenstadtbereich präsent und hat sich dort ausgebreitet und zunehmend auch in Wohngebiete verlagert. Das Suchthilfezentrum soll dazu beitragen, dass den Menschen mit Suchterkrankung eine bedarfsgerechte Hilfe angeboten wird und sie in der Einrichtung konsumieren und verweilen können. Dadurch wird der öffentliche Raum entlastet. Davon wird auch das Viertel profitieren. 
 

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