2. Fragen zum Standort

2. Fragen zum Standort

2.1 Welcher Standort ist für das Suchthilfezentrum vorgesehen?

Es handelt sich um eine Grünfläche am Perlengraben/ Wilhelm-Hoßdorf-Straße, die als eine Spielplatzfläche ausgewiesen ist und für die es eine im Beteiligungsverfahren entwickelte Spielplatzplanung gibt, die sich bislang erst in Vorbereitung befand.

2.2 Wie sehen Entlastungsflächen für die Verlegung der Grünfläche als Spielfläche aus? Werden Bäume gefällt?

Für den vorab geplanten Spielplatz sind zwei Entlastungsflächen im Umfeld Altstadt Süd vorgesehen: „Huhnsgasse“ und „Vor den Siebenburgen“. Bei diesen beiden Flächen, bei denen die Spielplatzplanung eine geringere zeitliche Priorität gesehen hat, soll diese Planung jetzt vorgezogen werden, um weiterhin eine qualitätsvolle Entwicklung der Spielflächen sicherzustellen und dabei einen Ausgleich für den geplanten Spielplatz „Perlengraben“ zu schaffen. Aufgrund der höher bewerteten Interessenlagen für die akute Sicherheit und Ordnung rund um den Neumarkt wird die Fläche am Perlengraben vorübergehend für das Suchtzentrum freigegeben. Die Suchthilfe hat einen hohen Stellenwert im öffentlichen Raum auch im Hinblick auf das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen. Daher wird dieser Nutzung aktuell ein höherer Stellenwert eingeräumt. Wenn diese Fläche nicht mehr für das Suchthilfezentrum benötigt werden sollte, wird sie wieder für eine Spielfläche zur Verfügung stehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Bäume gefällt oder zurückgeschnitten werden müssen. Der Baumbestand wird jedoch in die Planung des Suchthilfezentrums einbezogen, um Baumfällung, wenn möglich, zu vermeiden. 

2.3 Warum wurde der Standort für das neue Suchthilfezentrum gewählt und welche Alternativen wurden geprüft?

Wesentliche Kriterien für die Standortsuche ergaben sich aus dem dringenden Bedarf eines Suchthilfezentrums, daher mussten die Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung gegeben sein. 

Diese Prüfkriterien waren bei der Standortauswahl ausschlaggebend:

  • Eine Freifläche ausreichender Größe für ein Suchthilfezentrum mit Außenbereich sollte vorhanden sein, damit dort eine Bebauung in Schnellbauweise umgesetzt werden kann. Im Zuge der Standortsuche und damit verbundenen Vorplanungen war deutlich geworden, dass der Umbau einer bestehenden Immobilie eine zu lange Vorlaufzeit der Umbauplanung und -umsetzung bedeutet hätte.
  • Der Standort sollte vom Zentrum der Innenstadt fußläufig erreichbar, bis zu einem Kilometer vom Neumarkt entfernt, über Zuwege verfügen und durch den öffentlichen Nahverkehr gut angebunden sein. Erfahrungen sowohl aus Köln als aus anderen Städten zeigen, dass Suchthilfeangebote, die in einer größeren Entfernung zur Innenstadt und/oder zur offenen Drogenszene liegen, von den Konsument*innen nicht angenommen werden.
  • Wohnbebauung in der Nachbarschaft und Schulen im Umfeld können aufgrund der dichten Bebauung und der hohen Dichte an Schulen im Innenstadt-Bereich nicht ausgeschlossen werden. Es sollte jedoch keine unmittelbare angrenzende Nachbarschaft zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Gastronomie/Gewerbe, Tourismus- und Kultureinrichtungen geben. Es wurde zumindest angestrebt, dass in der Nähe des Eingangsbereichs und der Vorderseite der Einrichtung keine direkte Nachbarschaft vorhanden war. 
  • Im Laufe der Standortprüfungen wurde die Suche auf städtisches Eigentum fokussiert, da ein Erwerb oder Vermietung einer Liegenschaft in Privatbesitz eine zu lange Vorlaufzeit bedeutet hätte.
  • Es sollte eine Vereinbarkeit mit Denkmal-, Natur- und Baumschutz und grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit sowie gesicherte Rettungs- und Fluchtwege bestehen.
  • Es sollten die Voraussetzungen für eine zeitnahe Herrichtung sowie mindestens fünfjähriger Betrieb gegeben sein.

Es erfolgte keine Gewichtung der Kriterien. Alle Kriterien flossen gleichermaßen in die Beurteilung ein. Es wurden insgesamt diese 13 Standorte linksrheinisch überprüft:

  • Standort Nr. 1: Perlengraben(a)/Wilhelm-Hoßdorfstr, geeignet,
  • Standort Nr. 2: Löwengasse (a), nicht geeignet,
    Ausschlussgründe: keine ausreichende Außenfläche, Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig,
  • Standort Nr. 3: Löwengasse (b), nicht geeignet,
    Ausschlussgründe: unmittelbare Schulnähe, keine ausreichende Außenfläche, Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig,
  • Standort Nr. 4: Perlengraben (b), nicht geeignet, 
    Ausschlussgründe: Umbau des baufälligen Gebäudes zu zeitaufwändig, unmittelbare Nähe Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur; unmittelbare Nähe Wohnbebauung, 
  • Standort Nr. 5: Josef-Haubrich-Hof, nicht geeignet, 
    Ausschlussgründe u.a.: Platz belegt durch Baustelleneinrichtung für Umbau VHS, Rettungsweg nicht geklärt, unmittelbare Nähe Wohnbebauung, Geschäftstreibende, Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur,
  • Standort Nr. 6: Neumarkt, nicht geeignet,
    Ausschlussgründe u.a.: Nutzung für Veranstaltungen, unmittelbare Nähe Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur, unmittelbare Nähe Geschäftstreibende,
  • Standort Nr. 7: Roncalliplatz/Ecke Wallraffplatz, nicht geeignet,
    Ausschlussgründe u.a.: keine ausreichende Außenfläche; Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig, exponierte Lage, unmittelbare Nähe Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur, 
  • Standort Nr. 8: Busbahnhof, nicht geeignet,
    Ausschlussgründe u.a.: Keine Außenfläche, zu klein, unmittelbare Nähe Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur, Platz belegt durch zukünftige Baustelle zur S-Bahn-Erweiterung,
  • Standort Nr. 9: Cäcillienstr./Nord-Südfahrt), nicht geeignet,
    Ausschlussgründe: Stadt Köln nicht Eigentümerin, Verhandlungen Erwerb/Miete zu zeitaufwändig, Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig,
  • Standort Nr 10: Wiese Aachener Weiher (a), nicht geeignet,
    Ausschlussgründe: Landschaftsschutzgebiet,
  • Standort Nr. 11: Wiese Aachener Weiher (b), nicht geeignet,
    Ausschlussgründe: Landschaftsschutzgebiet,
  • Standort Nr. 12: ehemaliges Bundesverwaltungsamt, nicht geeignet,
    Ausschlussgründe: keine ausreichende Außenfläche, Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig,
  • Standort Nr. 13: Leonard-Tietz-Str., nicht geeignet,
    Ausschlussgründe: Mietvertrag und keine Zustimmung der Eigentümer*in.

 
Der Standort Perlengraben war der einzige Standort, der sich nach der Standortüberprüfung als geeignet erwies.

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