1. Fragen zum Suchthilfezentrum allgemein
1.1 Welche Angebote wird das zukünftige Suchthilfezentrum enthalten?
1.1 Welche Angebote wird das zukünftige Suchthilfezentrum enthalten?
Das Suchthilfezentrum soll einen Außenbereich mit Sichtschutz sowie ein Drogenkonsumraumangebot für inhalativen und intravenösen Konsum mit Angebot des Drug Checkings (nach Drug Check VO NRW), einen Kontaktladen, ein Aufenthalts- und Ruheangebot, ein Angebot zur Grundversorgung und Überlebenssicherung, ein Angebot zur Vermittlung und Beratung, medizinische Grundversorgung und ein Beschäftigungsangebot unter einem Dach umfassen.
Zu den Angeboten der Grundversorgung und Überlebenssicherung gehören neben der medizinische Grundversorgung:
- Versorgung mit Essen und Getränken,
- Toiletten, Duschen,
- Wäsche waschen,
- Safer Use und Safer Sex Materialien,
- Kleiderkammer.
Eine enge Verzahnung mit dem Angebot der aufsuchenden Straßensozialarbeit („ASC“ – Aufsuchendes Suchtclearing) ist vorgesehen. Begleitungen des ASC zu weiterführenden Angeboten können von Nutzer*innen der Einrichtung in Anspruch genommen werden.
1.2 Wie wird die Erstellung des Suchthilfezentrums umgesetzt und wann wird es eröffnet?
1.2 Wie wird die Erstellung des Suchthilfezentrums umgesetzt und wann wird es eröffnet?
Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten einer Fertigbauweise in Modulbau oder Containerbau.
Ziel ist es, dass das neue Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum noch im kommenden Jahr seinen Betrieb aufnimmt. Der voraussichtliche Eröffnungszeitpunkt des Suchthilfezentrums wird mitgeteilt, sobald eine konkrete und differenzierte Planung des Bauvorhabens vorliegt, die einen realistischen Zeitplan ermöglicht.
1.3 Welche Öffnungszeiten sind für das Suchthilfezentrum vorgesehen?
1.3 Welche Öffnungszeiten sind für das Suchthilfezentrum vorgesehen?
Für das Suchthilfezentrum am geplanten Standort ist perspektivisch ein täglicher Betrieb rund um die Uhr geplant.
1.4 Wie ist das neue Drogensuchthilfezentrum konzipiert und für wie viele Nutzer*innen ausgelegt?
1.4 Wie ist das neue Drogensuchthilfezentrum konzipiert und für wie viele Nutzer*innen ausgelegt?
Das Suchthilfezentrum (SHZ) am Perlengraben wird ein vielfältige Angebotsstruktur unter einem Dach umfassen. Hierfür sind bis zu 900 m² Innenfläche und bis zu 300 m² Freifläche für den Aufenthalt in Planung. Vorgesehen sind ein Drogenkonsumraum (DKR), Kontaktladen, Ruheraum, medizinische Behandlung, sozialarbeiterische Beratung, allgemeine Versorgung, ein Angebot für niedrigschwellige Beschäftigung. Der Bau des neuen Suchthilfezentrums (SHZ) und die Ausweitung des bestehenden Angebots zu einem Suchthilfezentrum soll gleichzeitig mit einem Umzug des Drogenkonsumraums (DKR) vom Neumarkt in die neue Struktur erfolgen. Es wird angestrebt, die Einrichtung für 180 Menschen auszurichten. Sobald die baulichen Vorplanungen abgeschlossen sein werden, liegen konkrete Angaben zu den Kapazitäten vor.
1.5 Warum wird der Drogenkonsumraum am Neumarkt geschlossen und nicht erweitert oder parallel betrieben?
1.5 Warum wird der Drogenkonsumraum am Neumarkt geschlossen und nicht erweitert oder parallel betrieben?
Der Drogenkonsumraum (DKR) am Neumarkt unterliegt bereits jetzt räumlicher Enge, da aufgrund der räumlich begrenzten Innenhoflage des Gesundheitsamts wenig Platz zur Verfügung steht. Eine Erweiterung zu einem Suchthilfezentrum (SHZ) ist aufgrund der mangelnden räumlichen Kapazitäten und einer fehlenden Außenfläche ausreichender Größe nicht realisierbar. Der Drogenkonsumraum wird in das geplante Suchthilfezentrum (SHZ) am Perlengraben verlagert werden. Dort wird Konsumenten*innen ein erweitertes Suchthilfeangebot zur Verfügung stehen. Auch Konsument*innen, die sich zunächst nur dort hinbegeben, um den Drogenkonsumraum (DKR) aufzusuchen, werden im Suchthilfezentrum (SHZ) Aufenthaltsangebote erhalten sowie umfassender versorgt und beraten werden. Dadurch erreicht Konsument*innen ein besseres Hilfeangebot, und sie erhalten eine Alternative zum Aufenthalt im öffentlichen Raum.
1.6 Was darf im Drogenkonsumraum des Suchthilfezentrums konsumiert werden?
1.6 Was darf im Drogenkonsumraum des Suchthilfezentrums konsumiert werden?
Auf Grundlage von §10a Betäubungsmittelgesetz (BTMG) sowie der Verordnung Drogenkonsumraum NRW (VO DKR NRW) dürfen in Drogenkonsumräumen Opiate, Kokain, Amphetamine, Benzodiazepine und deren Derivate wie zum Beispiel Crack konsumiert werden.
1.7 Was passiert bei medizinischen Notfällen im Suchthilfezentrum?
1.7 Was passiert bei medizinischen Notfällen im Suchthilfezentrum?
In dem Suchthilfezentrum ist ein Drogenkonsumraum integriert. Zu den Hauptzielen eines Drogenkonsumraums gehören lebensrettende Maßnahmen einer Drogenüberdosierung. Vor Ort ist medizinisches Fachpersonal eingesetzt. Alle Mitarbeiter*innen erhalten regelmäßige Drogennotfallschulungen. Weiterhin werden alle notwendigen lebensrettenden Materialien vorgehalten, wie zum Beispiel Naloxon und Sauerstoff. Nach lebensrettenden Maßnahmen wird immer zusätzlich ein Rettungswagen gerufen. Wenn Drogenkonsumierende sich nach dem Konsum nicht wohl fühlen, können sie in der Einrichtung bleiben, bis sie sich wieder stabil fühlen.
1.8 Wie lange wird das Suchthilfezentrum an diesem Standort voraussichtlich bestehen bleiben?
1.8 Wie lange wird das Suchthilfezentrum an diesem Standort voraussichtlich bestehen bleiben?
Zunächst ist eine Zeitdauer von fünf Jahren mit einer Option der Verlängerung um weitere fünf Jahre vorgesehen. Während dieses Zeitraums von zehn Jahren wird die Maßnahme evaluiert, um anhand der Ergebnisse weitere Entscheidungen über eine Fortführung treffen zu können.
1.9 Bleiben die anderen Drogenkonsumräume bestehen?
1.9 Bleiben die anderen Drogenkonsumräume bestehen?
Sobald das Suchthilfezentrum eröffnet wird, wird (ausschließlich) der Drogenkonsumraum (DKR) Neumarkt geschlossen und an den neuen Standort des Suchthilfezentrums (SHZ) verlagert werden. Es ist bisher vorgesehen, dass die anderen Drogenkonsumraumangebote bestehen bleiben.
1.10 Wie werden die Nutzenden des Drogenkonsumraums Neumarkt über den neuen Standort informiert?
1.10 Wie werden die Nutzenden des Drogenkonsumraums Neumarkt über den neuen Standort informiert?
Die Nutzenden werden über den Drogenkonsumraum (DKR) Neumarkt, über die aufsuchende Straßensozialarbeit („ASC“ – Aufsuchendes Suchtclearing), Polizei, Ordnungsamt und KVB über den neuen Standort informiert werden.
1.11 Wie wird der Aufenthalt und die Wohnsituation der Menschen mit Suchterkrankungen außerhalb des Suchthilfezentrums geregelt?
1.11 Wie wird der Aufenthalt und die Wohnsituation der Menschen mit Suchterkrankungen außerhalb des Suchthilfezentrums geregelt?
Grundsätzlich kann jeder Mensch seinen Aufenthaltsort selbst wählen, so auch die Besucher*innen des Suchthilfezentrums (SHZ). Konsument*innen, die über eigenen Wohnraum oder eine Unterkunft verfügen, werden diese in der Regel nutzen.
Im Suchthilfezentrum (SHZ) werden für die Konsument*innen Aufenthaltsangebote, darunter auch ein Ruheraum, rund um die Uhr zu Verfügung stehen. Darüber hinaus wird es dort eine sozialarbeiterische Beratung geben, die über weitergehende Angebote - auch bei Wohnproblemen wie zum Beispiel bei drohender Obdachlosigkeit oder akuter Obdachlosigkeit – informiert. Es gibt ein differenziertes Angebot an Wohnhilfen in Köln, unter anderem Notschlafstellen für Menschen mit Suchterkrankung. Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung, Aufenthalts-, Unterbringungs- oder Wohnangebote anzunehmen.
1.12 Wie werden die Kosten, Finanzierung und Personalrekrutierung für das Suchthilfezentrum sichergestellt?
1.12 Wie werden die Kosten, Finanzierung und Personalrekrutierung für das Suchthilfezentrum sichergestellt?
Die Stadt Köln wird den überwiegenden Teil der Kosten des Suchthilfezentrums (SHZ) tragen. Darüber hinaus haben zwei Stiftungen - auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der aktuellen offenen Drogenszene auf die Öffentlichkeit und die Stadtgesellschaft - finanzielle Unterstützungen in Aussicht gestellt. Diese haben die Verwaltung zwischenzeitlich autorisiert, genannt zu werden. Es handelt sich um die Stiftung der Sparkasse Köln Bonn und die Bethe-Stiftung.
Am 05.02.2026 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, dass das Suchthilfezentrum (SHZ) am Standort Perlengraben umgesetzt werden wird. Aktuell wird auf dieser Grundlage ein Konzept für des Suchthilfezentrum (SHZ) vorbereitet, das unter anderem einen Finanzierungsplan und die Rahmenbedingungen für den Betrieb beinhalten wird. Auch darüber wird der Rat entscheiden. Sobald der Beschluss vorliegt, wird auf dieser Grundlage die oben gestellten Fragen genauer beantwortet werden können.
1.13 Wer wird das Suchthilfezentrum betreiben?
1.13 Wer wird das Suchthilfezentrum betreiben?
Am 05.02.2026 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, dass das Suchthilfezentrum (SHZ) am Standort Perlengraben umgesetzt werden wird. Aktuell wird auf dieser Grundlage ein Konzept für des Suchthilfezentrum vorbereitet, das unter anderem einen Finanzierungsplan und die Rahmenbedingungen für den Betrieb beinhaltet. Auch darüber wird der Rat entscheiden. Sobald der Beschluss vorliegt, wird auf dieser Grundlage die oben gestellte Frage nach der Trägerschaft genauer beantwortet werden können.
1.14 Gibt es einen Plan, falls die Hilfe im Suchthilfezentrum nicht angenommen wird?
1.14 Gibt es einen Plan, falls die Hilfe im Suchthilfezentrum nicht angenommen wird?
Das Suchthilfezentrum wird ein breitgefächertes und bedarfsgerechtes Angebot vorhalten für Menschen, die Drogen konsumieren. Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung für diese Menschen, die Hilfen des Suchthilfezentrums (SHZ) anzunehmen. Es gibt weitere einzelne Angebote, die über Köln verteilt sind und Menschen mit Suchterkrankungen ebenfalls offenstehen, wie zum Beispiel Suchtberatungsstellen, Kontaktläden, Notschlafstellen und demnächst ein weiterer Drogenkonsumraum (DKR) in Kalk. Darüber hinaus steht das Angebot der Aufsuchenden Straßensozialarbeit („ASC - Aufsuchendes Suchtclearing) zur Verfügung. Die Mitarbeitenden nehmen Kontakt zu Konsumenten*innen auf und vermitteln bedarfsgerecht in weiterführende Hilfen.
1.15 Wird im Suchthilfezentrum nur der Drogenkonsum begleitet oder auch die Entwöhnung unterstützt?
1.15 Wird im Suchthilfezentrum nur der Drogenkonsum begleitet oder auch die Entwöhnung unterstützt?
Im Suchthilfezentrum (SHZ) wird es ein sozialarbeiterisches Beratungsangebot und Weitervermittlung in weiterführende Angebote, zum Beispiel Ausstiegsangebote, Entzug und ärztlichen Versorgung geben. In der Einrichtung sind darüber hinaus eine medizinische Grundversorgung und die ärztliche Sprechstunde des Mobilen Medizinischen Diensts des Gesundheitsamtes vorgesehen.
1.16 Wie werden Abluft, Emissionen und gesundheitliche Auswirkungen für Anwohner*innen kontrolliert?
1.16 Wie werden Abluft, Emissionen und gesundheitliche Auswirkungen für Anwohner*innen kontrolliert?
Es ist keine Kontrolle von Abluft und Emissionen des Suchthilfezentrums (SHZ) für Anwohner*innen vorgesehen, da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es durch das Suchthilfezentrum (SHZ) zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Anwohner*innen kommen könnte.
1.17 Gibt es Lösungen für Menschen mit Suchterkrankung mit Tieren oder für die sichere Aufbewahrung von Wertsachen im Suchthilfezentrum?
1.17 Gibt es Lösungen für Menschen mit Suchterkrankung mit Tieren oder für die sichere Aufbewahrung von Wertsachen im Suchthilfezentrum?
Aktuell wird ein Konzept für das Suchthilfezentrum (SHZ) vorbereitet. Inwieweit Tiere berücksichtigt werden, kann daher nicht noch beantwortet werden. Für die sichere Aufbewahrung von Wertsachen sind bisher Schließfächer für Besucher*innen der Einrichtung anvisiert. Auch diese Frage kann jedoch noch nicht abschließend beantwortet werden, da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind.
1.18 Gibt es Handreichungen dafür, wie Anwohnende damit gehen können, wenn sie Personen im Rausch begegnen?
1.18 Gibt es Handreichungen dafür, wie Anwohnende damit gehen können, wenn sie Personen im Rausch begegnen?
Dazu haben wir Ihnen bereits Fragen und Antworten zusammengestellt:
Drogenkonsum im öffentlichen Raum: Was tun? – Fragen und Antworten - Stadt Köln