Der erste Schritt: die Eignungsprüfung
Zuerst geht es darum, die Eignung des Projekts an seinem konkreten Standort genauer unter die Lupe zu nehmen. So wird bereits zu einem frühen Punkt der Planung die wesentliche Prüfung solcher stadtbildprägender Vorhaben vorgenommen. Es geht z.B. um Fragen wie: Passt das Vorhaben in seinen konkreten Standort? Beeinträchtigt es das Weltkulturerbe? Ist es infrastrukturell gut genug angebunden? Besteht kein Widerspruch zu stadtklimatischen Zielen? Wie entfaltet es einen Mehrwert für die Umgebung und die Gesamtstadt?
Anhand von ersten Untersuchungen prüft anschließend ein Begleitgremium zum HEK die Ergebnisse, bevor diese zum Einleitungsbeschluss der Politik vorgelegt werden können.
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH
Der zweite Schritt: die Qualifizierung
Sobald die Eignung des Vorhabens erfolgreich geprüft und politisch gefestigt wurde, kommt es zu einem Qualifizierungsverfahren. Das Qualifizierungsverfahren kann z.B. ein Wettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung sein, die durch eine Fachjury begleitet und bewertet werden. Dies sorgt dafür, dass eine Höhenentwicklung in Köln nur in höchster Qualität stattfinden kann, und die Anforderungen des HEK in der konkreten architektonischen Umsetzung zur Anwendung kommen. Die Umsetzung des Siegerentwurfs wird im Stadtentwicklungsausschuss zum Beschluss vorgelegt.
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Schritt drei und vier: Bauleitplanung und Realisierung
Im Anschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet, welches auf dem beschlossenen Entwurf des Qualifizierungsverfahrens basiert. Unter Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird das Planrecht für die Realisierung des Vorhabens geschaffen. Konkrete Anforderungen an das Vorhaben können zusätzlich in einem städtebaulichen Vertrag verankert werden. Nach erfolgreichem Satzungsbeschluss kann der Bauantrag eingereicht werden und der Bau beginnen.
Nach der baurechtlichen Sicherung erfolgt die detaillierte Ausarbeitung des Hochbaus und die bauliche Umsetzung des Projekts. Die Qualität des Vorhabens wird fortlaufend durch Stadt und Begleitgremium sichergestellt.