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Wie kommt das Höhenentwicklungskonzept ins Wirken?

Die Karte zeigt eine Darstellung der Stadt Köln.

Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts

Welchen Anforderungen muss ein neues Vorhaben gerecht werden?

Das Höhenentwicklungskonzept legt klare Spielregeln und einen transparenten Prozess dar. Es werden Regeln für konkrete Planungsschritte definiert und Klarheit für die Entscheidungsfindung bei Vorhaben geschaffen. 

Wann das Höhenentwicklungskonzept zur Anwendung kommt, wird durch den sogenannten Auslöser definiert. Dies ist der Fall, sobald ein Vorhaben im Betrachtungsraum der Inneren Stadt höher als 40 m oder 30 % höher als die Umgebungsbebauung angestrebt wird.

Im ersten Schritt verrät der Blick in den Räumlichen Plan, ob sich das Vorhaben im Möglichkeitsbereich befindet. Also einem Teil der Stadt, der grundsätzlich für eine bauliche Entwicklung in die Höhe eignet. Über den Räumlichen Plan lässt sich auch nachvollziehen, welche Zielsetzungen und Vorgaben die Stadt für den jeweiligen Bereich verfolgt. Passt das angestrebte Vorhaben zum Räumlichen Plan, kann gemeinsam mit der Stadt die Qualifizierung des Projekts folgen.

Die Grafik zeigt schematisch die Abfolge des Prozesses. Ganz links wird mit einem Icon eine Person gezeigt, die eine Idee für eine Hochhausentwicklung hat. Darauf folgt der Blick in den Räumlichen Plan, der durch eine Vergrößerung eines Planausschnitts dargestellt wird. Die Dritte Abbildung stellt die schematische Isometrie eines Gebietes im Wandel dar, in dem sich die angenommene Hochhausentwicklung befindet. Zweiter Teil der Grafik ist die Darstellung des Auslösers.

Der erste Schritt: die Eignungsprüfung

Zuerst geht es darum, die Eignung des Projekts an seinem konkreten Standort genauer unter die Lupe zu nehmen. So wird bereits zu einem frühen Punkt der Planung die wesentliche Prüfung solcher stadtbildprägender Vorhaben vorgenommen. Es geht z.B. um Fragen wie: Passt das Vorhaben in seinen konkreten Standort? Beeinträchtigt es das Weltkulturerbe? Ist es infrastrukturell gut genug angebunden? Besteht kein Widerspruch zu stadtklimatischen Zielen? Wie entfaltet es einen Mehrwert für die Umgebung und die Gesamtstadt?

Anhand von ersten Untersuchungen prüft anschließend ein Begleitgremium zum HEK die Ergebnisse, bevor diese zum Einleitungsbeschluss der Politik vorgelegt werden können.

Die Grafik zeigt schematisch und mit Hilfe von Icons die Abfolge des Prozesses und wird von links nach rechts gelesen. Ganz links befindet sich ein Icon, welches drei Personen zeigt, die um einen Tisch stehen und Sprechblasen über den Köpfen symbolisieren eine Diskussion. Bei dem folgenden Icon handelt es sich um ein Klemmbrett auf dem eine Checkliste abgebildet ist, mit der die planerische Eignung des Vorhabens geprüft wird. Das letzte Icon zeigt eine Gruppe Menschen und eine Präsentation an einer Leinwand

Der zweite Schritt: die Qualifizierung

Sobald die Eignung des Vorhabens erfolgreich geprüft und politisch gefestigt wurde, kommt es zu einem Qualifizierungsverfahren. Das Qualifizierungsverfahren kann z.B. ein Wettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung sein, die durch eine Fachjury begleitet und bewertet werden. Dies sorgt dafür, dass eine Höhenentwicklung in Köln nur in höchster Qualität stattfinden kann, und die Anforderungen des HEK in der konkreten architektonischen Umsetzung zur Anwendung kommen. Die Umsetzung des Siegerentwurfs wird im Stadtentwicklungsausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Die Grafik zeigt schematisch die Abfolge des Prozesses. Ganz links befindet sich eine Abbildung, die die Qualitätskriterien Stadtraum und Gestaltung, Vernetzung, Nutzung und Klima und deren Bezug zu Gesamtstadt, Quartier und Objekt darstellt. Im nächsten Schritt werden schematisch drei verschiedene Hochhäuser dargestellt, die drei Entwürfe symbolisieren.  Im folgenden Schritt wird einer dieser drei Entwürfe mit einem Pokal versehen. dadurch wird der Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahrens dargestellt.

Schritt drei und vier: Bauleitplanung und Realisierung

Im Anschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet, welches auf dem beschlossenen Entwurf des Qualifizierungsverfahrens basiert. Unter Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird das Planrecht für die Realisierung des Vorhabens geschaffen. Konkrete Anforderungen an das Vorhaben können zusätzlich in einem städtebaulichen Vertrag verankert werden. Nach erfolgreichem Satzungsbeschluss kann der Bauantrag eingereicht werden und der Bau beginnen.

Nach der baurechtlichen Sicherung erfolgt die detaillierte Ausarbeitung des Hochbaus und die bauliche Umsetzung des Projekts. Die Qualität des Vorhabens wird fortlaufend durch Stadt und Begleitgremium sichergestellt.

Die Grafik zeigt schematisch den Prozess. Ganz links befindet sich ein Icon mit zwei Personen sowie zwei Sprechblasen. Dargestellt wird eine Verhandlung über einen städtebaulichen Vertrag. Das nächste Icon zeigt eine Präsentation, die die Beteiligung der Öffentlichkeit symbolisiert. In den nächsten Schritten werden ein Icon für den Satzungsbeschluss und für den Bebauungsplan dargestellt. Damit wird die Phase der Realisierung eingeleitet. Im letzten Schritt ist das fertiggestellte Hochhaus als 3D-Icon.

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