Wo findet keine Höhenentwicklung statt?
Das Höhentwicklungskonzept definiert Flächen, in denen keine Höhenentwicklungen stattfinden kann als Schutzbereich. Diese Schutzbereiche existieren in Form der aufgeführten Konzepten bereits heute und werden im Höhenentwicklungskonzept zusammengeführt und ergänzt. In diesen Bereichen ist die Entwicklung von Hochhäusern ausgeschlossen, um den Schutz des UNESCO Weltkulturerbes zu wahren und unverhältnismäßige Entwicklungen in den kleinteiligen Siedlungsbereichen zu verhindern.
Wo ist Höhenentwicklung denkbar?
Außerhalb der Schutzbereiche sind neue Vorhaben nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Hier wird jedoch in Passivbereich und Möglichkeitsbereich unterschieden. Der Passivbereich weist keine unmittelbare Eignung für neue Vorhaben vor, schließt diese aber auch nicht kategorisch im Sinne der Schutzbereiche aus. In den Möglichkeitsbereichen leitet sich aus der stadträumlichen Betrachtung (z.B. Anbindung, Zentralität, städtische Entwicklungsziele) die Eignung für neue Vorhaben her.