Mit welcher Begründung? Ein höheres Tor (z.B. ein gusseisernes und somit optisch durchlässiges Tor) verhindert im besten Fall Einbrüche und schadet in keiner Weise.
Tore und Pfosten dürfen nicht höher als die Zäune sein. Ein Heckenbogen über der Gartenpforte ist zulässig.
von Gast am 02.04.2022
Mit welcher Begründung? Ein höheres Tor (z.B. ein gusseisernes und somit optisch durchlässiges Tor) verhindert im besten Fall Einbrüche und schadet in keiner Weise.