Initiative Kleingartenordnung im KGV Köln-Klettenberg:
Keine Frage, eine gute, notwendige, überfällige Zielsetzung! Viel hilft viel. Viele gute und nützliche Einzelbestimmungen sind hinzugekommen.
Aber wenn, wie gefordert, die Kölner Kleingärten Kaltluftentstehungsgebiete und Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein sollen, ist der § 8 ANPFLANZUNGEN entscheidend. Es ist eine Binse: Nur mehr Grün produziert mehr Sauerstoff und mehr Kaltluft für die Stadt, schafft Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Und für Gärtnerinnen und Gärtner sowieso. Das ist der Prüfstein für die neue Gartenordnung. Um es vorwegzunehmen: Uns ist nicht verständlich, warum die jetzt vorgesehene Abstandsregel für Büsche und Bäume (§ 8(6)) nicht nur weiterhin restriktiv ist. Sie fällt sogar hinter die alte Kleingartenordnung zurück! > siehe § 8

Kleingartenanlagen sind Kaltluftentstehungsgebiete, Versickerungsflächen, Lebensräume für Tiere und Pflanzen