Dazu ist aber auch ein ganzjährige Entleerungsmöglichkeit notwendig, die nicht in jedem Verein gegeben ist. Besser wären ganzjährig zugängliche Toiletten im Vereinsheim.

) Chemische Toiletten (Campingtoiletten) sind zulässig. Der/die Kleingärtner*in ist für die sachgerechte Entsorgung verantwortlich.