Warum die zeitliche Begrenzung? Bei dem schönen Wetter die letzten Tage, waren meine Kinder einfach nur glücklich, dass das Trampolin aufgebaut war! Es stört ja auch keinen, wenn ein Trampolin die Winterzeit im Garten steht!
Pro Garten ist das Aufstellen von einem Trampolin mit maximal 2,20 m Außendurchmesser erlaubt. Der Standort ist mit dem Vereinsvorstand abzusprechen. Ein Grenzabstand von mindestens 1,50 m zur Gartengrenze ist einzuhalten. Das Aufstellen ist nur in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres erlaubt.
Kommentare
am 30. Mär. 2022
um 07:34 Uhr
Ich finde es nicht fair, dass
Ich finde es nicht fair, dass ein etwas größeres trampolin nicht erlaubt ist.
Ich habe 3 Kinder und es ist sehr wichtig das alle 3 sich im Garten wohl fühlen! Wenn man die Kinder in Ihrem freien Spiel immer weiter einschränkt, bezweckt man doch nur dass man diese aus den Gärten verdrängt.... Dies scheint wohl so gewollt. Es ist wirklich traurig das man sich so viel Gedanken darum macht, was man den Kindern alles weg nimmt anstatt ihnen mehr Spielraum zu geben !