Sagt mal, geht´s noch? Ihr könnt doch nicht im Jahre 2010 einen Garten mit betonierten Wegen an einen neuen Pächter vergeben und diesem dann nachträglich vorschreiben, bei Abgabe des Gartens diese Wege entfernen zu lassen? Wisst ihr, wie kompliziert und kostspielig dies ist? Wenn ihr diese Wege vor Jahren akzeptiert und weitervergeben habt ohne einen Hinweis im Übergabeprotokoll, dann müsst ihr den finanziellen Ausgleich bei einem vorgeschriebenen Rückbau leisten. Was kann denn der aktuelle Pächter für eure, zugegebenermaßen absolut sinnvolle, Neuregelung? Er hat damals mit euch einen gültigen Vertrag geschlossen. Wenn ihr das Betonieren verbietet, ist das gut und richtig, aber für vorhandene Wege und Flächen muss der Bestandsschutz gelten.
Noch vorhandene betonierte Terrassen, Gartenwege und Einfassungen sind spätestens bei Pächterwechsel zu entfernen
Kommentare
am 28. Mär. 2022
um 22:11 Uhr
Aus vertragsrechtlicher Sicht
Aus vertragsrechtlicher Sicht sicher richtig. Seit 40 Jahren wurde dies so gehandhabt. Hier ist eventuell auch schon ein Gewohnheitsrecht entstanden. Insbesondere da alle Pächter ihre Verträge zu den ehemaligen Konditionen geschlossen haben. Reine Willkür.
am 29. Mär. 2022
um 14:08 Uhr
wenn im Übergabeprotokoll des
wenn im Übergabeprotokoll des Vorpächters diese Rückbauten nicht vermerkt sind, muss Bestandsschutz greifen. Die immensen Kosten für den Vorpächter sind unzumutbar, es sei denn Kreisverband und/ oder Stadt Köln übernehmen die Kosten, um den neuen gewünschten Zustand herzustellen.