Leider eine weltfremde und nicht zeitgemäße Regelung. Das Bewohnen der Laube ist bereits in §1(2) geregelt und damit ausreichend. Ein Anschlussverbot von Wasser an die Laube ist als reine Schikane zu werten.
(1) Das Anschließen der einzelnen Lauben an die Wasserversorgung ist untersagt
Kommentare
am 30. Mär. 2022
um 13:24 Uhr
Leider beteiligen sich nicht
Leider beteiligen sich nicht so viele Gartenbesitzer schriftlich, aber aus Gesprächen weiß ich, dass Wasser und Strom oft Standart sind und nur bei Gartenübergabe "abgebaut" werden.
Ich finde, Sie sollten dies ENDLICH OFFIZIELL dulden, und lieber Ihr Augenmerk auf die Bewirtschaftung der Gartenfläche lenken. Zum Beispiel könnte es Standart werden, jedem neuen Gärtner ein Willkommensheft mit positiven Beispielen naturnaher Gärten zu übergeben und als Einstieg eine Fortbildungsmaßnahme im ersten Jahr fördern BZW. fordern.
am 02. Apr. 2022
um 14:02 Uhr
Schikane ist das richtige
Schikane ist das richtige Wort für diese Regelung.