Für mich ist das ein Rückschritt in die Gute Alte Zeit, ich die Entsorgung wird dann überall erledigt nur nicht an der richtigen Stelle. Wir sind fast den ganzen Tag im Garten, wo soll man seine Notdurft verrichten, es fehlen Toilettenanlagen. Wir haben den Garten mit Toilette vor dem 01.01.1991 gekauft, jetzt soll ich den Rückbau der Anlage tragen....... oder gibt es eine Förderung?
Vor dem 01.01.1991 errichtete Wasserver- und -entsorgungseinrichtungen innerhalb der Aufbauten in den Gärten sowie Schmutzwassersammelgruben können bis zur Beendigung des laufenden Pachtverhältnisses, aber längstens bis zum 31.12.2024, verbleiben. Voraussetzung für den befristeten Verbleib der Gruben ist deren baulich einwandfreier Zustand und die regelmäßige bedarfsgerechte bzw. mindestens einmal jährliche Entleerung durch eine zugelassene Fachfirma. Hierbei sind die Vorgaben und Anforderungen der Schmutzwassersatzung der Stadt Köln in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Entsprechende Nachweise, wie z.B. Gutachten, sind auf Nachfrage der Unteren Wasserbehörde auf Kosten des/der Kleingärtners*in zu erbringen und vorzulegen.
von Gast am 26.03.2022
Für mich ist das ein Rückschritt in die Gute Alte Zeit, ich die Entsorgung wird dann überall erledigt nur nicht an der richtigen Stelle. Wir sind fast den ganzen Tag im Garten, wo soll man seine Notdurft verrichten, es fehlen Toilettenanlagen. Wir haben den Garten mit Toilette vor dem 01.01.1991 gekauft, jetzt soll ich den Rückbau der Anlage tragen....... oder gibt es eine Förderung?