Die Beschränkung nach Gärten ist nicht sinnvoll, es gibt Anlagen mit weniger Gärten. Es sollte je Anlage mindestens ein paar Völker geben, die im Zweifel auch gemeinsam gepflegt werden.
(2) Die Haltung von Bienen kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden. Je 35 Gartenparzellen kann das Aufstellen von bis zu 4 Völkern (je Imker*in) genehmigt werden.
Kommentare
am 27. Mär. 2022
um 23:57 Uhr
Genau!
Genau!
am 30. Mär. 2022
um 14:47 Uhr
Gut das, dass Gremium nicht
Gut das, dass Gremium nicht dem B.U.N:D gefolgt ist. die wollten für alle Vereine eine Beschränkung auf 2 Imker haben. Dies wurde vom B.U.N.D. nicht durch dacht.