Hier fehlt der Hinweis, dass Bauvorhaben nach Erichtung auch abgenommen werden müssen. Dies ist wichtig, damit nicht entgegen der Bauerlaubnis gebaut wird.
Mit der Errichtung der beantragten Anlagen darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bauerlaubnis begonnen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis.
Kommentare
am 24. Mär. 2022
um 13:15 Uhr
Ja Richtig, aber dann sollten
Ja Richtig, aber dann sollten die Abnahmen der Zeichnungen (Laube), Zeitnah erfolgen und nicht so wie bei uns mit einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten! Und dann noch wegen 2cm Überschreitung ablehnen.
am 03. Apr. 2022
um 11:06 Uhr
Es könnte viel Frust
Es könnte viel Frust vermieden werden, wenn der KV sich eine Frist setzen würde, wie lange ein Genehmigungsverfahren dauert. Es kann nicht sein, dass 8Monate Bearbeitungszeit für ein Gewächshaus hinzunehmen sind.