Hier fehlt der Hinweis, dass Bauvorhaben nach Erichtung auch abgenommen werden müssen. Dies ist wichtig, damit nicht entgegen der Bauerlaubnis gebaut wird.

Mit der Errichtung der beantragten Anlagen darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bauerlaubnis begonnen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis.

Kommentare

Ja Richtig, aber dann sollten

Ja Richtig, aber dann sollten die Abnahmen der Zeichnungen (Laube), Zeitnah erfolgen und nicht so wie bei uns mit einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten! Und dann noch wegen 2cm Überschreitung ablehnen.

Es könnte viel Frust

Es könnte viel Frust vermieden werden, wenn der KV sich eine Frist setzen würde, wie lange ein Genehmigungsverfahren dauert. Es kann nicht sein, dass 8Monate Bearbeitungszeit für ein Gewächshaus hinzunehmen sind.