Aus welchen Gründen könnte ein Vorstand die Genehmigung eines Planschbecken verweigern? Darf ein Vorstand das überhaupt verweigern, wenn man sich an die Vorgaben hält? oder gibt man hier Vorständen zuviel Macht?

(11.1) Ein handelsübliches Badebecken in einfacher Ausführung bis max. 3,50 m Durchmesser, max. 10 qm und einer Höhe von max. 0,80 m kann, nach Genehmigung durch den Vereinsvorstand,