Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege müssen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. Nur heimischen Stauden und Gehölze , die die biologische Vielfalt fördern., sollen angepflanzt werden.
ie Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. Deshalb ist die Ausrichtung auf eine biologische Bewirtschaftung des Kleingartens und eine Gestaltung mit natürlichen Materialien anzustreben.
Kommentare
am 22. Mär. 2022
um 08:49 Uhr
So etwas gehört nicht in eine
So etwas gehört nicht in eine Päambel. Das ist eine eigene Regel, die erst später thematisiert werden sollte. Eine Präambel ist so etwas wie eine Motivation oder eine Erklärung für das Schaffen dieser Ordnung! Da sollten die Ziele im Mittelpunkt stehen und nicht die Maßnahmen, wie diese Ziele erreicht werden können.