Einerseits: Noch vorhandene betonierte Flächen sind (ohne Größenangabe) zu entfernen. uzu

(18.2) Noch vorhandene betonierte Terrassen, Gartenwege und Einfassungen sind spätestens bei Pächterwechsel zu entfernen.(18.3) Wasserundurchlässige Flächen für Laube, Aufbauten, Terrassen und Wege dürfen nur bis zu einer Gesamtgröße von max. 50 qm angelegt werden