Die Kleingartenordnung sollte eine Ausnahmeregelung enthalten: In Ausnahmefällen sind in Rücksprache mit dem Vereinsvorstand und in Absprache mit den direkten NAchbarrn die Haltung von max. 4 Hühnern oder 4 Kaninchen erlaubt.

1) Tierhaltung in den Kleingärten ist nicht gestattet