Nach § 2 (8) der aktuellen Gartenordnung ist der Aushangkasten das offizielle Bekanntmachungsorgan eines Kleingärtnervereins: „Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, die im Aushang erfolgten Bekanntmachungen des Vereins zu beachten.“ Die neue Gartenordnung enthält keinen Passus mehr, mit dem die Vereine rechtssicher und fristgerecht Bekanntmachungen veröffentlichen können. Daher muss die alte Passage unbedingt wieder aufgenommen werden!
von Gast am 20.03.2022
Nach § 2 (8) der aktuellen Gartenordnung ist der Aushangkasten das offizielle Bekanntmachungsorgan eines Kleingärtnervereins: „Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, die im Aushang erfolgten Bekanntmachungen des Vereins zu beachten.“ Die neue Gartenordnung enthält keinen Passus mehr, mit dem die Vereine rechtssicher und fristgerecht Bekanntmachungen veröffentlichen können. Daher muss die alte Passage unbedingt wieder aufgenommen werden!