Das verstehe ich nicht?

So ist auch der Mindestgrenzabstand der Jule zu den Gartengrenzen ihrer Höhe (über Erdboden) gleichzusetzen.

Kommentare

wenn die Jule 4m hoch ist,

wenn die Jule 4m hoch ist, muss sie auch mindestens 4m von der Parzellengrenze entfernt sein