Beteiligung muss anders sein – Quartiere müssen die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen
Mein Name ist Anne Karrenbrock. Ich habe mich von 2019 – 2020 regelmäßig in den raum13-Zukunftswerkstätten „LAB 1869 ZUKUNFTS WERK STADT“ beruflich, als Mitarbeiterin des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie gGmbH sowie als freiberufliche Designerin, wie auch privat eingebracht und engagiert.
Ich spreche mich dafür aus, dass die Resolution hinsichtlich des Otto-&-Langen-Quartiers und des raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiter zur Umsetzung gebracht wird, sichtbar in den Rahmenplan eingearbeitet wird und die Grundlage für die weitere Quartiersentwicklung bildet.
Fraktionsübergreifende Resolution vom 22.05.2020 unter Punkt 2. „[die Fraktionen] sprechen sich dafür aus, dass raum13 — Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheitliche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.“
Mit meiner Teilnahme an diesem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Stadt Köln möchte ich auch mit Nachdruck zum Ausdruck bringen, dass dies keine angemessene und dem langjährigen Engagement vieler Expert*innen und Bürger*innen würdige Öffentlichkeitsbeteiligung ist.
• Die ehemalige KHD-Hauptverwaltung ist in den vergangenen zehn Jahren von raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste nicht nur als Kulturort der Begegnung und des Stadtquartiersmanagements belebt und bespielt worden, sondern, das Gelände wurde von der Kunst aus zu einem, zu dem Ankerpunkt im zukünftig zu gestaltenden gesamten Otto-&-Langen-Quartier erarbeitet. Diese Funktion muss als zentrales Element in die Planung übernommen werden. Das raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste muss sofort an Ort und Stelle zurückkehren und von der Pioniernutzung zu einer gesicherten, dauerhaften Nutzung verstetigt werden.
Das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste ist (Stand 2021):
Aufführungsräume für z.B. Theater, Konzerte, Kino
Ausstellungsflächen für z.B. bildende und angewandte Kunst
Lebendiges Archiv / Erinnerungsräume
Spielräume / Experimentierräume
Bildungsräume / Denkräume
Grün- und Naturflächen / Freiräume
Begegnungsräume
Werkstätten, Proberäume, Ateliers, Büros, Lagerflächen
Wohnateliers
Kunst- und Wissenschaftsbeirat, Künster*innen & Expert*innen, Ehrenamtskreis, Freund*innenkreis, institutionelle Koopertaionspartner*innen, Stadtteilpartner*innen, Wirtschaftsunternehmen.
• Mit den 2018 – 2020 von raum13 durchgeführten Zukunftswerkstätten ist ein umfassender Vorschlag für die langfristige Quartiersgestaltung entstanden, der die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Kultur, Mobilität und Ökologie berührt. Dieses von vielen fachkundigen Beteiligten erarbeitete Konzept muss in die Planung übernommen werden.
• Fundamental für die weitere Quartiersplanung ist die Zusammenführung der Grundstücke in öffentliches Eigentum der Stadt Köln. Die Direktvergabe vom Land NRW an die Kommune ist unbedingte Voraussetzung für einen sinnhaften Prozess.
Um dieses Vorhaben, die deutlich preiswertere und daher zu priorisierende Direktvergabe des NRW Grundstücks an die Stadt Köln Realität werden zu lassen, muss die Stadt Köln gegenüber dem Land NRW darlegen, dass sie mit dem Erwerb der Fläche die Erfüllung kommunaler Zwecke zum Wohl ihrer Einwohner*innen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt.
• Die Gemeinwohlorientierung für das Otto-&-Langen-Quartier ist mehrfach als politischer Wille bekundet und festgehalten und wird von mir unterstützt. Sie bildet die Grundvoraussetzung und soll folgende Schwerpunkte enthalten: Kultur, Bildung, Wissenschaft, historisches Erbe, Wirtschaftsförderung (Gründer*innenszene), Grünanlagen, Archive, studentisches Wohnen, sozialer Wohnungsbau. Diese Punkte müssen in den Rahmenplan aufgenommen werden und dem Land NRW von der Stadt Köln nachdrücklich und offensiv dargestellt werden. Die priorisierte Direktvergabe des NRW Grundstücks an die Stadt Köln muss endlich angegangen werden.
• Grundlegend ist, dass das gesamte Otto-&-Langen-Quartier über die Eigentumsgrenzen hinweg als Urbanes Gebiet §6a Baunutzungsverordnung kenntlich gemacht wird und die Gemeinwohlrendite für Kölner*innen in den Mittelpunkt stellt, Insbesondere sollte auch die ehem. KHD-Hauptverwaltung in eine Urbanität des 21. Jahrhunderts gebracht werden. Dieses urbane Gebiet ermöglicht auch in der ehemaligen Hauptverwaltung neue Formen von Wohnen und Arbeiten im Bestand. Nicht zuletzt kann hierdurch Abriss im NRW Urban-Gelände vermieden werden, was wiederrum auch den Zielen zur Klimaneutralität und der Ressourcenschonung dienlich ist. Ich spreche mich für einen Nutzungsmix aus sozialem Wohnungsbau (Studentisches Wohnen, Wohnateliers, etc.), kulturellen Nutzungen, Gründerwerkstätten bzw. kleinen und mittelständischen Betriebe, Bildungseinrichtungen, Coworking-Räumen, Kreativwirtschaft, Social Impact Labs und Community Center, sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Quartiers- und Sozialprojekten usw. aus.
• Ergebnis des aktuellen Verfahrens muss ein urbanes Musterquartier sein, das zukunftsfest und -fähig ist. Das heißt: Hier die grundlegenden Ergebnisse der letzten drei Jahre zur Erinnerung, diese können dann durch einzelne Punkte ergänzt / priorisiert werden
• im Sinne des Gemeinwohls als ein Labor der Stadtentwicklung
• größere Anteile für nicht kommerzielle Nutzung als für kommerzielle Nutzung
• Zusammenführung von Kunst und Stadtentwicklung
• behutsame Entwicklung aus dem Bestand
• Ort der Transformation, Kunst und Wissenschaft als treibende Motoren
• Quartiersentwicklung von unten – bereits Gewachsenes in die Nachhaltigkeit überführen
• Raum für Erprobung von Wohn- und Arbeitsformen
• Kultur, Soziales, Natur von Anfang und auf Augenhöhe in die Quartiersentwicklung einbeziehen
• prozessorientierte Entwicklung, Schritt für Schritt
• vorausschauendes Denken und zukunftsweisendes Handeln bei Themen wie Energie- und Flächenverbrauch,
• nahezu autofrei mit vernetzten Grün- und Freiflächen
• Kluge, nachhaltige, tragfähige, gemeinwohlorientierte Formen der Quartiersfinanzierung
• Wandlungsfähigkeit von Grundrissen, Gebäuden
• Klimaschützende Gestaltung des Areals, ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien
• NICHT wie derzeit bereits vorgesehen!!: Durchfahrt für MIV vom Auenweg zur DM-Straße! Nur ggf. Liefer- und Versorgungsverkehr
• Für die innovative Entwicklung dieses historisch einzigartigen Ortes in ein Musterquartier der Stadt der Zukunft sind folgende Schritte von entscheidender Bedeutung und stellen die Weichen:
• Die Stadt als Eigentümerin des Geländes Vergabe der Grundstücke in Parzellen / Entwicklung Bottom up / Erbbaurecht & Konzeptvergabe / als Immovilie
• Erarbeitung einer Quartierssatzung von einem Trans- und Interdisziplinärer Entwicklungsrat unter Einbindung der bereits beteiligten Expert*innen
• Gründung einer eigenständigen Entwicklungsgesellschaft, die den Prozess mit den Akteur*innen vor Ort steuert
• Wissenschaftliche Begleitung des Entwicklungsprozesses, Methoden des Reallabors
• Eine zukunftsfähige regelgerechte Öffentlichkeitsbeteiligung, die der gemeinsamen Aufgabe angemessen und dem langjährigen Engagement vieler Expert*innen und Bürger*innen würdig ist. Das beinhaltet, dass die Ergebnisse der von uns begleiteten Zukunftswerkstätten im Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste in den Jahren 2018 bis 2020 in das „amtliche“, von der Stadt Köln durchzuführende Verfahren mit einfließen (müssen). Gleichzeitig müssen für das „Musterquartier für die Stadt der Zukunft“ ausreichend viele Informationsveranstaltungen vorausgehen, damit die Bürger*innenschaft transparent und umfänglich an den von Verwaltung und den Engagierten vor Ort entwickelten Ideen partizipieren kann. Auch hierzu gibt es schon einen Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021: „Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) - auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.“
Intensive, kreative und niedrigschwellige Beteiligungsangebote, die zu einer breiten Beteiligung in der Bürger*innenschaft führen, sodass persönlicher Nutzen, Selbstwirksamkeit und die persönliche Identifikation erfahren, sowie die Notwendigkeit der Entwicklung nachvollzogen werden kann, führen ebenso zu einer starken Akzeptanz in der Gesellschaft sowie zu einem Quartier, welches die Bedürfnisse und Bedarfe der Stadtgesellschaft trifft. Wird die Vorarbeit des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste nicht beachtet und die bisher beteiligten Akteur*innen nicht intensiv eingebunden, ist die Erfahrung von Selbstwirksamkeit für die bisher Beteiligten unmöglich, womit das Entwickeln eines akzeptierten Quartiers mühselig wird. Ebenso ist das Aufbauen auf die bisherige Bildungs- und Aufklärungsarbeit zum Erhalt des Geländes dringend ratsam.
• Frei-/Spielraum für das Austesten einer ständigen, iterativen Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel – als Denk- und Forschungslandschaft und Experimentier-/Freiraum für inspirierte & inspirierende, mutige Unternehmungen und Initiativen.
Mit der Resolution vom 28. September 2017 hat sich die Stadt Köln für die internationalen Entwicklungsziele der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung als Leitlinien für das kommunalpolitische Handeln gesetzt. Ein zukunftsweisende Entwicklung eines Quartiers muss sich auch nach diesen Leitlinien richten. Durch raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste würde ein erheblicher Schritt hin dazu gelingen. Denn ein aus der Kunst und Kultur entwickeltes Quartier erleichtert die Landschaft für Kunst und Kultur – eine Landschaft für Kunst und Kultur erleichtert die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung!
Um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen, warum die Förderung von Kunst und Kultur in einem Quartier aus Sicht der SDGs notwendig/sinnvoll ist:
SDG 5 – Geschlechtergleichheit: Ein erheblicher Prozentsatz der Beschäftigten im Kultursektor sind Frauen.
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Auf den Kulturtourismus entfallen 40 % der weltweiten Tourismuseinnahmen. - Sorgfältig verwaltetes kulturelles Erbe zieht Tourismusinvestitionen auf nachhaltige Weise an, indem es die lokalen Gemeinschaften einbezieht, ohne die Kulturerbegebiete zu schädigen.
SDG 10 – Weniger Ungleichheiten: Kulturpolitische Maßnahmen, die eine Vorzugsbehandlung für lokal produzierte Güter im Handel fördern, tragen dazu bei, Ungleichheiten innerhalb und zwischen Ländern zu verringern. Der Kultursektor ist einer der vornehmlich lokal produziert.