Hier kann, hier muss ein Musterquartier entstehen!
Ich habe die bisher geleistete Arbeit an dem Ort, um den es hier geht, viele Jahre ehrenamtlich begleitet und unterstützt.
Nun muss die fraktionsübergreifende Resolution der Kölner Politik hinsichtlich des Otto-&-Langen-Quartiers und des raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste zur Umsetzung gebracht und sichtbar in den Rahmenplan eingearbeitet werden und so die Grundlage für die weitere Quartiersentwicklung bilden.
Die ehemalige KHD-Hauptverwaltung ist in den vergangenen zehn Jahren von raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste nicht nur als Kulturort der Begegnung belebt und bespielt worden, sondern das Gelände wurde von der Kunst aus zu einem, zu dem Ankerpunkt im zukünftig zu gestaltenden gesamten Otto-&-Langen-Quartier erarbeitet. Diese Funktion muss als zentrales Element in die Planung übernommen werden.
Das raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste muss zurückkehren und von der Pioniernutzung zu einer gesicherten, dauerhaften Nutzung verstetigt werden.
Siehe dazu die fraktionsübergreifende Resolution vom 22.05.2020: „[die Fraktionen] sprechen sich dafür aus, dass raum13 — Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheitliche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.“
Fundamental für die weitere Quartiersplanung ist die Zusammenführung der fraglichen Grundstücke in öffentliches Eigentum der Stadt Köln. Die Direktvergabe vom Land NRW an die Kommune ist unbedingte Voraussetzung für einen sinnhaften Prozess.
Ergebnis des aktuellen Verfahrens muss ein Musterquartier sein, das zukunftsfest ist. Das heißt:
Es ist eine wissenschaftliche Begleitung des weiteren Prozesses vorzusehen; die Entwicklung muss als Reallabor angelegt sein.
Die Wandlungsfähigkeit von Grundrissen, Gebäuden muss gegeben sein.
Die Klima-schützende Gestaltung des Areals ist unabdingbar.
Die ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien ist vorzusehen.
Es müssen größere (Flächen-Nutzungs-) Anteile für nicht kommerzielle Nutzung als für kommerzielle umgesetzt werden.
Es muss Raum für die Erprobung von Wohn-Formen, von Arbeitsformen, von Bildungsmöglichkeiten entstehen.
Eine komfortable Anbindung an den ÖPNV muss gegeben sein, und dies zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.
Eine Durchfahrt für MIV vom Auenweg zur Deutz-Mülheimer-Straße ist nicht – wie derzeit bereits geplant - vorzusehen. Die Durchfahrt durch das Musterquartier muss dem Versorgungs- und Lieferverkehr vorbehalten sein.
Es ist eine Quartierssatzung zu erstellen.
Die gewünschte Gemeinwohlorientierung für das Otto-&-Langen-Quartier hat mehrfach Niederschlag in Ratsbeschlüssen gefunden und muss Richtschnur für die weitere Planung sein. Es muss Raum geben für Kultur, Bildung, für Wissenschaft, historisches Erbe, Grün-, Frei- und Spielflächen, Erinnerungs-Orte, Wohnungsbau und Wohnraum für die zahlreichen Gruppen, die auf dem sogen. Wohnungsmarkt in Köln längst keine Chance mehr haben. Diese Punkte müssen in den Rahmenplan aufgenommen und dem Land NRW von der Stadt Köln nachdrücklich dargestellt werden.
Grundlegend ist, das gesamte Otto-&-Langen-Quartier über die noch bestehenden Eigentumsgrenzen hinweg als Urbanes Gebiet (§6a Baunutzungsverordnung) kenntlich zu machen und die Gemeinwohlrendite für Kölner*innen in den Mittelpunkt zu stellen.
Es ist festzulegen, dass die Stadt als Eigentümerin des Quartiers die erworbenen Grundstücke nicht verkauft, auch nicht in Teilen, und eine Vergabe im Erbbaurecht erfolgt.
Der gesamte Planungsprozess muss mit einer ausführlichen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, die das bisher Erarbeitete einbindet.
Ingrid Hack, Köln