Was versteht die Stadt unter Gemeinwohlorientierung?
Man fragt sich, inwiefern der Begriff der Gemeinwohlorientierung überhaupt mit einem Ausschreibungsverfahren an private Investoren vereinbart ist. Könnte die Stadt ihr Verständnis des Begriffes bitte im Rahmen dieses Dialogs erläutern? Vielen Dank.
Kommentar der Verwaltung
Sehr geehrte*r Nutzer*in des Beteiligungsportals,
für eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung bietet die 2020 fortgeschriebene Leipzig-Charta konkrete Ansätze:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2021/neue-leipzig-charta-pocket.html
Als eine der fünf Prinzipien für eine gute Stadtentwicklungspolitik sollen „Kommunen im Interesse der Allgemeinheit handeln und dementsprechende gemeinwohlorientierte Dienstleistungen und Infrastrukturen zur Verfügung stellen. [..]“. Zum Gemeinwohl gehören verlässliche öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie die Verringerung und Vermeidung von neuen Formen der Ungleichheit in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und räumlicher Hinsicht. Unter gemeinwohlorientierten Dienstleistungen und Infrastrukturen fallen Gesundheitsversorgung, soziale Dienstleistungen, Bildung, kulturelle Angebote, Wohnen, u. a..
Für das Otto-Langen-Quartier sollen für die Ausschreibung Kriterien entwickelt werden, die bei der Projektentwicklung zu beachten sind. Beispielsweise, dass bei der Vergabe von Grundstücken bestimmte Betreibermodelle zu berücksichtigen sind, die eine Teilhabe und die Einbindung der Menschen vor Ort ermöglichen. Außerdem wird die Stadt prüfen, inwieweit sie Grundstücke für gemeinwohlorientierte Nutzungen selbst übernehmen kann. Wichtig ist ein gemeinsamer und dialogorientierter Entwicklungsprozess.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Räumliche Stadtentwicklungsplanung