Bisherige Maßnahmenplanungen, die in der Fortschreibung nicht weiter integriert sind.
Aus nachfolgenden Gründen können die unten beschriebenen Maßnahmen nicht als förderfähige Maßnahmen in die Fortschreibung aufgenommen werden. Die Verwaltung wird prüfen, ob diese Maßnahmen über andere Wege oder zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können.
1. Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal:
- Verlagerung des Berufskollegs wird bis 2030 voraussichtlich nicht abgeschlossen sein
- Erforderlich ist eine gesamtheitliche Betrachtung der Neuordnung des Areals nördlich der Karlstraße sowie Philipp-Reis-Straße im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, dessen Abschluss nicht vor 2030 sichergestellt werden kann
- Aktuelle Fördermittelbindung für die Karlstraße und Philipp-Reis-Straße bis 2030 schließt eine Neuförderung aus
2. Ideen- und Realisierungswettbewerb „Lichtkonzept Porzer Brücken“:
- Durch Austausch und Erneuerung von Leuchten in den letzten Jahren entspricht die aktuelle Lichtausstattung der Brücken der DIN-Norm sowie den Vorgaben des Lichtmasterplans.
- Der geltende Lichtmasterplan gilt für das gesamte Kölner Stadtgebiet und nicht - wie das im Jahr 2018 gültige Leuchtenkonzept - nur für den Innenstadtbereich.