Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt wie heute bereits angeordnet bei 30 km/h.
Der Radverkehr wird parallel zur Kfz-Fahrbahn beidseits auf so genannten Radfahrstreifen geführt. Der Abstand zu den Nebenanlagen wird durch einen Sicherheitstrennstreifen hergestellt, damit insbesondere dort, wo Parken, Laden, Liefern angeordnet wird, ein ausreichender Abstand zum fließenden Radverkehr eingehalten werden kann.
Durch die Anordnung von sogenannten Zebrastreifen in Verbindung mit Mittelinseln genießt der Fußverkehr Vorrang wodurch die gesicherte Überquerbarkeit der Straße für den Fußverkehr auf dem Streckenabschnitt erleichtert wird.