Gesucht: Schiedspersonen für Kölner Stadtteile

Handshake

Streit im Haus, eine Ohrfeige in der Kneipe, das Laub und Obst aus dem Nachbarsgarten, die unzulässig geöffnete Post – es gibt viele Streitigkeiten, bei denen Bürger*innen zur Durchsetzung des eigenen Rechts nicht zur Polizei oder zu einem Gericht gehen müssen. Oft bringt die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon die Lösung in einem Konflikt.

Bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten mit geringem Streitwert (unter 750 Euro) und bei bestimmten Auseinandersetzungen zwischen Nachbar*innen müssen Prozessparteien vor der eigentlichen Zivilgerichtsverhandlung eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann aufsuchen. Das schreibt das Gesetz vor. Die Schiedspersonen erarbeiten mit den Parteien einen Vergleich und tragen so mit einem wichtigen Beitrag zur Entlastung der Gerichte bei. Die Einschaltung ist in vielen weiteren bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zudem auch auf freiwilliger Basis möglich, das heißt, immer dann, wenn jemand von einem anderen verlangt, etwas zu tun oder zu unterlassen.

Auch in Strafrechtsfällen kann die oder der Geschädigte die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen. Im Strafrecht sind sie nur für bestimmte Delikte zuständig:

  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Der Weg zum Schiedsamt hat für Prozessparteien den Vorteil niedriger Kosten (circa 35 Euro für einen Vergleich) und der kurzen Dauer des Verfahrens (etwa 14 Tage). Schiedspersonen arbeiten sehr erfolgreich, 60 bis 70 Prozent aller Fälle schließen sie mit einem Vergleich ab.

Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln ist zurzeit auf der Suche nach potenziellen Schiedsfrauen oder Schiedsmännern für folgende Stadtbezirke/Stadtteile:

StadtbezirkStadtteile
InnenstadtAltstadt/Nord, Deutz und Neustadt/Nord
RodenkirchenBayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal, Rondorf und Zollstock
EhrenfeldEhrenfeld und Neuehrenfeld
NippesBilderstöckchen, Longerich und Mauenheim
ChorweilerBlumenberg, Esch/Auweiler, Fühlingen, Merkenich, Pesch, Roggendorf/Thenhoven und Worringen
PorzGrengel, Langel, Libur, Lind, Wahn, Wahnheide und Zündorf
KalkHöhenberg und Vingst
MülheimBuchforst, Buchheim und Mülheim


Als Schiedsperson kann sich alle bewerben, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre und nicht vorbestraft sind. Die Wahl durch die Bezirksvertretungen des jeweiligen Schiedsamtsbezirks erfolgt für fünf Jahre. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann muss im Schiedsamtsbezirk wohnen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

Weitere Informationen

Auskünfte über die Tätigkeit von Schiedspersonen erteilt das

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-22005 oder 0221/221 -31725
E-Mail an das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Schiedsamt in Köln

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.