Mobilität

Fahrradweg von Mülheimer Brücke zu weiteren Straßen / Plätzen rechtsrheinisch

Sehr geehrte Frau Reker,

Momentan, und vermutlich die nächsten Jahre (Baustelle Mülheimer Brücke), ist der Radweg Richtung Mülheim ja beidseitig auf der linken Seite (Richtung Mülheim) befahrbar.

Wie soll ich als Radfahrerin von dort aus weiterkommen, ohne permanente Nachteile in Kauf nehmen zu müssen bzw / und / oder dort herrschende Verkehrsregeln missachten zu müssen?

Zum einen steht dort ein Fahrradfahrverbot Richtung Buchheimer Straße / Rewe, das sich sicherlich auch auf den Radweg des Clev. Rings (Richtung Post) bezieht.
Zum anderen gibt es dort den Fußgängerüberweg über die Bahnstrecke der Stadtbahn 4 zum Wiener Platz.

Sie wollen doch die Mobilität der umweltfreundlichen Verkehrsmittel erhöhen!? Was tun Sie, um dort den Miss-Stand und auch die Gefährdung von Radfahrern (und Fußgängern) zu entschärfen?

- Wie wäre es z.B., wenn
a) das Radfahrverbot Richtung Rewe aufgehoben wird;
b) der Radweg des Clevischen Rings (Richtung Post, also falsche Richtung) bis hinten zur Keupstr. beidseitig befahrbar wäre (mit Verschmälerung des Fußwegs) und
c) ein provisorischer Radweg zur Ampel oberirdisch markiert würde ?

Mit der Bitte um eine (konstruktive) Antwort,
U. Schmitz - von der Lohe

zu a) + c) Eine Fortführung des Zwei-Richtungs-Verkehrs bis Höhe Einmündung Buchheimer Str. wurde bereits geprüft, musste jedoch aus Sicherheitsgründen, insbesondere aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens in diesem Bereich abgelehnt werden. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Geschwindigkeit vieler Radfahrer aus Richtung Mülheimer Brücke kommend sehr hoch ist.
zu b) Eine Fortführung des Zwei-Richtungs-Radverkehrs bis zur Keupstraße ist aus Sicherheitsgründen und mangels entsprechender Wegebreiten nicht möglich. Die Freigabe linksseitiger Radwege in Gegenrichtung wird aufgrund der erhöhten Unfallträchtigkeit grundsätzlich nur im Ausnahmefall angeordnet. Die Gehwegbreite kann auf diesem Abschnitt insbesondere aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens nicht weiter verringert werden.