Was tun mit städtischem Grund und Boden? Die Frage wird seit einiger Zeit mit neuer Dringlichkeit diskutiert, nicht zuletzt wegen des großen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum.
Sollen Städte und Kommunen Bauland – wie in der Vergangenheit häufig geschehen – einfach an die Meistbietende oder den Meistbietenden verkaufen und dann hoffen, dass die Investorin oder der Investor schon etwas Gutes und Nützliches auf dem Grundstück bauen wird? Reicht es aus, wenn Städte – wie auch Köln seit einiger Zeit – den Verkauf an bestimmte Bedingungen knüpfen (Konzeptvergabe für Geschosswohnungsbau ab zehn Wohneinheiten) und nicht nur auf den größtmöglichen Erlös schauen? Oder sollten Städte den Wohnungsbau in Eigenregie betreiben, also sowohl Eigentümerinnen des Grundstücks als auch des darauf errichteten Gebäudes sein? Es gibt noch eine Alternative, das Erbbaurecht (früher sprach man auch von Erbpacht). Dabei bleibt der Grund und Boden im Besitz der Stadt, die Investorin beziehungsweise der Investor wird Besitzerin beziehungsweise Besitzer des errichteten Gebäudes; das Eigentum am Grundstück wird also vom Eigentum am darauf stehenden Gebäude getrennt.
Im Haus der Architektur wird dieses Instrument städtischer Liegenschaftspolitik vorgestellt und im Gespräch erörtert, ob es für den Wohnungsbau neue Möglichkeiten bieten könnte.
Diskussionsteilnehmer
- Jörg Detjen, Fraktionssprecher Die Linke im Rat der Stadt Köln, Vorsitzender im Rechnungsprüfungsausschuss und Mitglied der Ausschüsse Finanzen und Soziales
- Detlef Fritz, Rechtsanwalt und ehemaliger Leiter des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln
- Alois Jütten, Referent im Generalvikariat des Erzbistums Köln, Hauptabteilung Seelsorgebereiche, Abteilung Recht im Seelsorgebereich
Durch das Gespräch führt Jürgen Keimer, Vorstandsmitglied im hdak
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Adresse
Haus der Architektur Köln
Josef-Haubrich-Hof 2
50676 Köln
Deutschland
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