Friedhöfe 2025
Mit großem Befremden habe ich das Anliegen „Friedhof für alle“ und die Art und Weise der „stillen“ Öffentlichkeitsarbeit zur Kenntnis genommen. In meinem und im Interesse von weiteren 9 Personen (= keine Internetaffinität) sprechen wir uns gegen eine abweichende Nutzung, bspw. stärkere Sport- oder Freizeitaktivitäten o. a., auf Friedhöfen aus. Friedhöfe sind dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Gedenken in einem Raum zu ermöglichen. Für diese Zweckbestimmung wird letztendlich ein Grabnutzungs-recht käuflich erworben, das die Rechte und Pflichten inkl. Haftung - siehe Friedhofsatzung vom 24.04.2014 - beinhaltet.
Um allen Kölnern eine stärkere Nutzung an Sport- oder Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, sind - außerhalb von Friedhöfen - zusätzliche Flächen zu schaffen. Diese Thematik ist nicht neu. Die heutige Meldung, dass am 6.7.2019 entschieden wurde „viel Grün des Äußeren Grüngürtels“ für ein Leistungs-zentrum mit Kunstrasen zu Verfügung zu stellen, verwundert daher umso mehr.