Mensch, Frieden und Natur
Für alle Bürger zu gleichen Bedingungen (zu verankern oder zu modifizieren in der Friedhofssatzung der Stadt Köln) sollte unter Berücksichtigung einer sich kontinuierlich verändernden Gesellschaft folgendes berücksichtigt werden:
! Priorität über Allem muss der Respekt zu Trauer, Ruhe, Frieden und Respekt zur Natur stehen!!!
#Unter Leitung der Verantwortlichen des Grünflächenamtes, aber auch mit Unterstützung seitens des Nabu und gerne auch ehrenamtlichen Paten, wie Schulklassen, etc. sollte wo und wie immer auch machbar, grösstmöglicher Einsatz für Fauna und Flora gefördert werden!!!
Das gilt z.B. für Verwilderungsbereiche für Wiesen und Pflanzen, Streuobst, Nisthilfen, Tierschutz, Brutkästen, Fütterungsstellen, Wasser Reservate, usw.
Spezifische Forderungen:
#Fahrrad fahren im Schritttempo nur auf ausgewiesenen Wegen.
Auch mit Anhänger, wie zum Transport für Kinder oder Materialien und Werkzeuge zur Grabpflege
#Keine zusammenhängende Fahrrad Kolonnen oder -Gruppen
#Fahrrad fahren für gewerbliche Zwecke jeglicher Art (Pizza Courier usw.), ausser derer entsprechend § 7 Gewerbetreibende.
#Keine motorisierten Zweiräder oder PKW jeglicher Bauart und Antrieb mit Kennzeichenpflicht, ausser zur nachweislichen Notwendigkeit der Grabpflege oder des Transportes von Behinderten zum Zwecke des Grabbesuches.
#Keine touristischen Führungen, ausser mit Sondergenehmigung zu bestimmten Anlässen oder zu historischen Denkmälern unter Einhaltung zugewiesener Wegeführung.
Wenn touristisch, ohne Antriebs- und Transportmitteln, wie Bimmelbahn, Sagway, Rikschas, etc.
Unter gewissen Einschränkungen und Respektierung der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern könnte folgendes unter einer klar verantwortlichen Führung genehmigt werden:
#Eventveranstaltungen am Abend nach Schließung der öffentlichen Zugangszeiten.
#Benutzung der Trauerhalle hat immer Vorrang für Beerdigungen, könnte aber auch verfügbar sein für z.B. Buchvorstellungen, Kinderlesungen, Meditativen Musik- und Entspannungsveranstaltungen, Vorträge von gemeinnüzigen Vereinen und Organisationen, wie NaBu oder Ärzte ohne Grenzen, Unicef, Miserior und auch Foren und Diskussionen die der Gemeinnützigkeit dienen, wie z.B. Umgang mit Trauer oder besonderen Lebenssituationen.
#Café, Bistro mit Aussenbereich an den Haupteingängen, allerdings ohne Eventveranstaltungen zu allg. Öffnungszeiten. Danach, wie vorher beschrieben.
#Mehr Bänke, auch in kleinerer Gruppierung
#Mehr Entsorgungsbehältnisse für allgemeine Abfälle
#Keine Sportaktivitäten unter Wettkampfbedingungen.
#Keine animierten oder begleitenden Sportgruppen.
Jedoch sportliche Bewegungstypen, wie joggen und walken auf Hauptwegen, adäquat Fahrradwegen. Anmerkung: Diese Bewegungsformen werden gerne auch zur Entspannung, Emotionsverarbeitung, Trauerbewältigung und ähnlichen menschlichen Grundbedürfnissen gewählt und sollten respektiert werden.
#Absolut keine Freizeit Aktivitäten, wie Grillen und campieren auf den Wiesen.
#Kein Musizieren (akustisch oder elektrisch verstärkt), ausser beerdigungsbegleitende Aktionen
#Keine Hunde, auch nicht an der Leine (nicht wegen Hundekot Problematik, sondern aus reinem Schutz der bodennahen Kleintiere und Brüter und der meisten Tiere, die in Hunden ein natürliches Feindbild sehen. Stichwort: Beute - Jäger).
#Bereiche mit direktem Hinweis zum Abstellen von Privaten Fahrzeugen für Friedhofsbesucher sollten für mehrtägige Parkierungen, wie das Abstellen von Anhängern für Gewerbe und Camping, aber auch Wohnwagen und Handwerker PKW und ähnlichem zeitlich begrenzt werden.
Strassen und Gehwege, sowie Überwege sollten klar markiert werden und oberste Priorität in den Strassenverkehrsregeln erhalten. Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh im gesamten Zugangsbereich zu Friedhöfen.
Ergänzende Anmerkung:
Der Friedhof ist prinzipiell ein öffentlicher Ort und nicht beschränkt auf trauernde Menschen, auch wenn diese ein absolut zu respektierendes Recht auf Priorität besitzen.
Menschen jeglichen Alters, Herkunft und Religion sind Repräsentanten der Öffentlichkeit und üben ungewollt, aber trotzdem wahrnehmend bei ihren Friedhofsbesuchen eine unbeschriebene und ungewollte Kontrolle der Friedhofsüberwachung aus. Asoziale Individuen, die respektlos Gräber berauben oder zerstören, werden von friedliebenden Mitbürgern des öffentlichen Lebens während der öffentlichen Besuchszeiten, sowie während möglichen Eventveranstaltungen, wie oben beschrieben, in ihren Handlungen gestört, gehindert oder sogar abgehalten.
Das ist ein unbemerkter positiver Nebeneffekt.
Ich bitte dieses zu bedenken.
EinervonMillion
Kommentare
am 06. Jul. 2019
um 00:07 Uhr
Korrektur zum besseren Verständnis
Unter „Spezifische Forderungen:“
Soll heissen: KEIN Fahrrad fahren für gewerbliche Zwecke jeglicher Art (Pizza Courier usw.), ....
am 06. Jul. 2019
um 12:29 Uhr
Frage an das Moderationsteam
Als Ansprechpartner des NABU für die Kölner Friedhöfe sind mir die 55 Friedhöfe alle bekannt. Zwischen den einzelnen Friedhöfen bestehen oftmals erhebliche Unterschiede, und das in allen relevanten Bereichen (Größe, Lage, bisherige Auslastung/Nutzungsintensität, Anzahl der Besucher, Größe der temporär nicht für Bestattungen genutzten Bereiche, Flora & Fauna, Pflegezustand ).
Meine Frage bezieht sich nun auf die Hausordnung. Ist angedacht, die Hausordnung ggf. an die vermeintlichen Möglichkeiten / Verhältnisse eines einzelnen Friedhofs anzupassen? Oder würde sich eine Änderung der Hausordnung der Klarheit bzw. Einfachheit wegen immer auf alle Friedhöfe beziehen? Meine Frage zielt darauf ab, dass man die aktuelle Situation auf Melaten zum Beispiel mit der auf dem Friedhof in Porz-Eil nicht vergleichen kann. Melaten hat jetzt schon Probleme genug mit einigen Radfahrern, die mit unangemessener Geschwindigkeit das Areal des Friedhofs als Abkürzung benutzen. Auf diesem Friedhof sollte man eher darüber nachdenken, wie man ihn wieder ein Stück weit beruhigen kann - und auf keinen Fall nicht auch noch joggen erlauben.
Vorab besten Dank für Ihre Rückmeldung!
Viele Grüße
C. Walter
am 06. Jul. 2019
um 21:57 Uhr
Ausblenden eines Kommentars wegen Regelverstoß
Liebe Teilnehmende
unter diesem Beitrag wurde ein Kommentar ausgeblendet, der gegen die hier geltenden Dialogregeln verstoßen hat:
/regeln
Die Verfasserin wurde darüber informiert.
Ihr Moderationsteam
am 07. Jul. 2019
um 10:38 Uhr
Zensur!
Kommentare von Hinterbliebenen zu Sportlern (stand hier als Reaktion auf obigen Beitrag) werden nun entfernt, da die Stadtverwaltung sich bedauerlicher- aber auch bezeichnenderweise - mehr um das Seelenheil von Joggern sorgt, die seit Jahren gegen die Hausordnung verstoßen und durch oftmals darüber hinaus, fassungslos machendes, respektloses Verhalten auf sich aufmerksam machten.
Im Übrigen ist dies schon der 2. Beitrag eines Joggers in diesem Form, der bei Trauernden um Respekt und Rücksichtnahme für sich bittet. Steht die Welt eigentlich auf dem Kopf?
am 07. Jul. 2019
um 18:55 Uhr
Hinweis der Moderation zum Vorwurf der Zensur
Liebe Frieda,
hier wird nicht zensiert. Der Moderation ist es völlig egal, welche Meinungen und Argumente hier diskutiert werden, solange sie den Spielregeln entsprechen, also so formuliert sind, dass andere Menschen sich nicht verletzt oder angegriffen fühlen könnten. Verallgemeinerungen, Ironie und Sarkasmus stehen einem fairen und konstruktiven Meinungsaustausch im Weg.
Von einem Ausblenden wie in Ihrem Fall sind im übrigen nur äußerst wenige Kommentare betroffen und dies passiert auch nicht ohne vorhergegangene Vorwarnung. In Ihrem Fall hat das Moderationsteam Sie mehrfach auf die geltenden Dialogregeln hingewiesen.
Bitte formulieren Sie Ihren Beitrag unter Beachtung der Dialogregeln um und veröffentlichen sie ihn erneut.
/regeln
Freundliche Grüße,
Moderation Jöns
am 08. Jul. 2019
um 10:26 Uhr
Besonderheiten für einzelne Friedhöfe
Liebe/r C.Walter,
ich habe die Friedhofsverwaltung um eine Antwort gebeten. Folgendes habe ich erhalten:
"Die Friedhofssatzung der Stadt Köln gilt als grundsätzliches Regelwerk für alle 55 städtischen Friedhöfe. Natürlich werden auch hier Besonderheiten für einzelne Friedhöfe geregelt, beispielsweise die abweichenden Ruhezeiten aufgrund der Bodenverhältnisse auf bestimmten Friedhöfen.
Selbstverständlich eignen sich nicht alle Friedhöfe gleichermaßen für die vorgeschlagenen, unterschiedlichen Nutzungen. Dies wird sicherlich bei der weiteren Konzeptentwicklung für die zukünftige Ausrichtung der Kölner Friedhöfe berücksichtigt. Sofern Satzungsanpassung notwendig sein sollten, wären vorweg Pilotprojekte denkbar. Ein konkretes Vorgehen kann aber erst nach der Gesamtauswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet werden. Den Besonderheiten der jeweiligen Friedhöfe wird auf jeden Fall Rechnung getragen. Inwieweit dies eventuell eine Satzungsänderung mit unterschiedlichen Regelungen für einzelne Friedhöfe erfordert, bleibt abzuwarten."
Liebe Grüße
Moderation Firmenich
am 09. Jul. 2019
um 09:44 Uhr
Besten Dank an die Moderation...
für die umfassende und zufriedenstellende Beantwortung meiner Anfrage!
Noch 1 Tag, dann habt Ihr es geschafft ...
Viele Grüße!