Naturspektakel - E-Roller auf dem Friedhof
Heute Morgen durfte ich mit weiteren Grabbesuchern, Zeuge eines wundersamen Naturspektakels werden. Wir haben die ersten E-Roller Fahrer gesichtet, ganz zahm und so völlig ohne Berührungsängste ist ein stolzer Schwarm "Friedhof für Alle-Besucher" an uns vorbeigerauscht. Wir waren derart beeindruckt, dass niemand von uns Grabbesuchern mehr einen Ton heraus bringen konnte - derart hat es uns die Sprache verschlagen....
Ganz possierlich, fast so schön und unvergesslich, wie der Moment als ich im vergangenen Sommer einen durstigen Mäusebussard-Jungvogel, in nächster Nähe an einer Wasserstelle entdeckte und ihm dann eine Schale Wasser bereit stellte.
Mal ganz im Ernst.. ist das Ihr Ernst?
Von einem Kölner Ratspolitiker hielt ich folgende Mitteilung:
"auf Kölner Friedhöfen gilt die Friedhofssatzung (siehe https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/friedhofssatzung...). Darin ist zwar geregelt, dass Kinderwagen-, Rollstuhl- und Fahrradfahren bis max. 10 km/h erlaubt ist. Schneller als 10 km/h ist verboten und eine Ordnungswidrigkeit, die Sie wie gesagt zur Anzeige bringen können. E-Roller darf man auf Kölner Friedhöfen jedoch gar nicht fahren - auch nicht seit Inkrafttreten der E-Roller-Verordnung am 15.06.2019, da dies die Friedhofssatzung nicht zulässt. Dafür müsste die Friedhofssatzung geändert werden."
Weiter schreibt er:
"Sofern dies ignoriert wird, sollten Sie das Ordnungsamt verständigen (Telefonnummer 0221 221-32000), damit es die Ordnungswidrigkeit ahndet (mit Geldbußen bis zu 500 Euro). "
Wir haben begrenztes Verständnis aber seit Langem schon verinnerlicht, dass Sie sich um solche Kinkerlitzchen nicht kümmern können, Ihre Bestätigung zur rechtlichen Situation wäre dennoch von Interesse! Danke im Voraus
Heißer Tipp zum Manko in der Stadtkasse: wären hier JEMALS Ordnungswidrigkeiten verfolgt und Geldbußen verhängt worden,so wo wie oben beschrieben, wären Sie schon heute mit einem ganz anderen Problem konfrontiert -> dass Sie nicht mehr wüssten, wohin mit dem ganzen Geld??...
Kommentare
am 03. Jul. 2019
um 15:05 Uhr
Fahrzeuge auf den Friedhöfen
Liebe Frieda,
folgende Antwort habe ich dazu von der zuständigen Fachverwaltung erhalten:
„Gemäß § 6 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist es nicht gestattet, die Friedhofswege mit Fahrzeugen aller Art – hierzu gehören auch die E-Roller – zu befahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind neben Rollstühlen und Kinderwagen eben auch Fahrräder, die jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden dürfen. Gemäß § 6 Absatz Absatz 2 Buchstabe i sind in der Tat sportliche Aktivitäten mit oder ohne Sportgeräte verboten.“
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage somit beantworten. Falls weitere Detailfragen aufkommen sollten, wenden Sie sich gerne direkt an die Friedhofsverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Moderation Bahr