Rodenkirchener Brücke
Kann die Stadt zur Verbesserung der Luftqualitätswerte ein Tempolimit Tempo 60 forder. Wenn nein; warum nicht?
Die Rodenkirchener Brücke ist Teil der BAB 4 und fällt somit in die Zuständigkeit von Bund und Land. Verkehrsrechtliche Anordnungen trifft hier der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Dieser würde auch die erforderlichen Prüfungen einer weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung durchführen. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass die Verkehrsbehörden keine selbständigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung treffen dürfen. Vielmehr können die zuständige Straßenverkehrsbehörden nach Maßgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) den Kraftfahrzeugverkehr lediglich beschränken oder verbieten, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 1 oder 2 BImSchG dies vorsehen. Dies ist vorliegend nach meinen Informationen nicht der Fall, so dass eine entsprechende Forderung derzeit vermutlich keine Aussicht auf Erfolg hätte. Untersuchungen im Bundesgebiet haben zwischenzeitlich zudem ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zwangsläufig zu einer Verminderung der Fahrzeugemissionen und damit zu einer Verbesserung der Luftqualität führen.