Initiative Kleingartenordnung im KGV Köln-Klettenberg:
Mehr Grün für Klima und Ökologie soll die neue Gartenordnung ermöglichen. Tut sie das? Die neue Maßgabe für Anpflanzungen, dass je 1 Meter Grenzabstand nur 1 Meter Wuchshöhe erlaubt ist, ist nicht nur weiterhin restriktiv und kein Fortschritt! Das ist ein Rückschritt!
De fakto und gartenpraktisch entspricht das der alten Beschränkung auf maximale 4 Meter Wuchshöhe, die vor dem Moratorium teils mit der Kettensäge durchgesetzt wurden! Diese Maßgabe erlaubt es engagierten Gärtnerinnen und Gärtner nicht, mehr Grün zu pflanzen und zu hegen. (Bei den üblichen Gartenbreiten von 10 Metern kann man dann Obstbäume quasi nur in der Mitte des Gartens pflanzen siehe die Skizze.) Man muss es realistischer Weise auch als Anpflanzverbot für insektenfördernde Blühpflanzen und Nisthilfen an den Gartengrenzen sehen.
Eine simple Schnittzeichnung verdeutlicht das. Abrufbar unter kleingartenordnung.klettenberg@gmail.com
Die neue Regelung „je Meter Grenzabstand ein Meter Wuchshöhe“ ist insbesondere auch eine Beschränkung für die Randbepflanzung der Gärten, die für Bestäuber und Brüter so wichtig ist. (Dass auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen ist, versteht sich dabei.)
Unverständlich ist auch, dass die gute alte Erlaubnis für einen Schattenbaum entfallen ist!
Verschattun? Als Grund für die restriktive Beschränkung von Wuchshöhen von Hecken, Büschen und Bäumen wird immer die sogenannte Verschattung von Anbauflächen zur Selbstversorgung genannt. Diese Beschränkung hat historische Gründe aus Kriegs- und Notzeiten. Zum einen ist heute für Anpflanzungen Schatten und Halbschatten erwünscht, denn in der SommerWüstenSonne der letzten Jahre verdorrt, was dort wachsen soll. UND: Nicht nur ist Schatten durch Bäume für das Stadtklima gut, es ist gut auch insbesondere für die Erholung der Kinder, die nun mal nicht festgenagelt am Tisch oder unter Sonnenschirmen und –segeln sitzen bleiben wollen. Unverständlich auch, warum nicht das praktizierte Einvernehmen von Nachbarn gestattet wird.
Gärtner*innen werden mit nützlichen und sinnvollen Beiträgen zu mehr Grün, sprich mehr Sauerstoff und Kaltluft für sich und die Stadt de fakto beschränkt.
Barbara Göbler, Christian Feyerabend, Sascha Worrings
) Alle anderen Hecken, Großsträucher und Bäume innerhalb des Gartens dürfen eine Höhe nicht überschreiten, die dem Abstand zur nächst liegenden Grundstücksgrenze entspricht (gemessen vom Hauptstamm).
Kommentare
am 30. Mär. 2022
um 19:07 Uhr
Sorry falsche email:
Sorry falsche email: gartenordnung.klettenberg@gmail.com
am 30. Mär. 2022
um 21:29 Uhr
Ein sehr wichtiger Beitrag!
Ein sehr wichtiger Beitrag! Übrigens spenden Bäume nicht nur Schatten, sondern kühlen auch aktiv; das kann ein Sonnensegel oder -schirm nicht.
Das Argument der verschattenden Anbauflächen ist sowieso nicht plausibel, wenn manche benachbarten Gärtner*innen erst zur Anlage von Anbauflächen gewzungen werden müssen, weil sie die überhaupt nicht haben oder wollen.
am 31. Mär. 2022
um 11:05 Uhr
Dem Kommentar kann ich mich
Dem Kommentar kann ich mich voll und ganz anschließen. Der §8 (6) ist alles andere als eine ökologisch sinnvolle Veränderung der Kölner Kleingartenordnung. Es ist an der Zeit, sich den jetzigen Herausforderungen zu stellen und die eindringlichen Warnungen des IPBES und IPCC zu berücksichtigen. (übrigens auch in allen anderen Paragraphen der neu überarbeiteten Kleingartenordnung).
am 02. Apr. 2022
um 22:02 Uhr
Schließe mich voll und ganz
Schließe mich voll und ganz an. Danke.
am 02. Apr. 2022
um 22:07 Uhr
Ich unterstütze diese
Ich unterstütze diese Sichtweise