Für Kinder wäre Kleintierhaltung toll!! Schließlich leben in Köln wenig Kinder in einem Haus mit Garten. Dafür haben die Eltern vielleicht einen Schrebergarten. Dort sollten kleine Tiere (Hasen, Meerschweinchen...) gehalten werden dürfen. Artgerecht natürlich :)

ist nicht gestattet.(2) Die Haltung von Bienen kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden. Je 35 Gartenparzellen kann das Aufstellen von bis zu 4 Völkern (je Imker*in) genehmigt werden.(3) Der/die Imker*in muss einem Fachverband angehören und eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen. Im Übrigen finden die für die Bienenhaltung geltenden gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Annotation schreibenFelder mit (*) sind Pflichtfelder Ihr Kommentar* Abbrechen Speichern Kommentieren

Kommentare

Super, das finde ich auch! In

Super, das finde ich auch! In Absprache mit Nachbarn und/ oder Vorstand ggf.

Ich stimme dem voll zu!

Ich stimme dem voll zu!

Begrenzung auf 4 Völker ist

Begrenzung auf 4 Völker ist imkerlich nicht praktikabel. Da Ableger gebildet werden müssen, kann sich die Völkerzahl kurzfristig verdoppeln. Die Ableger bestehen nur aus wenigen Bienen und sind im Vergleich zur Gesamt-Bienenzahl nicht wahrnehmbar

Gute Idee

Gute Idee