Es wäre wünschenswert zwei Pächter für einen Garten einzutragen, da es sich hierbei ja auch im Einzelpersonen handeln kann und es genügend Arbeit gibt, aber auch genügend Freizeitbedarf. Und die Wartelisten für die Gärten sind wohl in vielen Anlagen so voll dass keine neuen mehr aufgenommen werden.
Eine Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig. Der/die Kleingärtner*in ist jedoch befugt, den Garten vorübergehend (zum Beispiel während des Urlaubs oder bei Krankenhausaufenthalt) unentgeltlich Dritten zur Pflege zu überlassen.
Kommentare
am 31. Mär. 2022
um 11:18 Uhr
Es wäre sinnvoll die Gärten
Es wäre sinnvoll die Gärten für eine gemeinschaftliche Nutzung zu öffnen, um mehr Menschen in der Stadt die Möglichkeit zum Gärtnern zu geben. Gemeinschaftsgärten
Den Pächter das Recht einräumen einen Untermietvertrag zu machen.
Die Flora e.V hat das glaube ich bereits, ein anderes Beispiel für einen Gemeinschaftsgarten gibt es hier aus Dortmund:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/gemeinsam_gaer...
Gemeinsam gärtnern in der Stadt, Praxisbeispiele aus Nordrhein-Westfalen
Etwas anders gelagert, aber sehr inspirierend das Vorgehen der GemüseheldInnen Frankfurt https://gemueseheldinnen-frankfurt.de/
am 03. Apr. 2022
um 18:28 Uhr
Aus eigener Erfahrung weiß
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß das nicht so gehandhabt werden sollte. In unserem Verein gab es große Streitigkeiten, nach Scheidung und Gartenaufgabe, als wir noch Eheleute gemeinsam im Pachtbuch stehen hatten. Nie wieder mehrere Personen ins Pachtbuch eintragen. Der Verein sollte immer nur einen verantwortlichen pro Parzelle haben. Das erleichtert die Zusammenarbeit für alle Parteien.