Nach dem Lesen des neuen Entwurfs und aller Kommentare bestätigt sich, was auch meine Erfahrung in meiner Kleingartenanlage ist: Bei vielen Pächter*innen gibt es wenig Kenntnisse über eine ökologische Gartenbewirtschaftung (sowohl Nutz- als auch Ziergarten), insekten-, vogel- und allgemein tierfreundliche Gestaltung sowie die resiliente Gestaltung des Gartens im Hinblick auf die Klimakrise (zB trockenheitsverägliche Pflanzen, so wenig zu wässernde Rasenfläche wie möglich, das Auffangen von möglichst viel Regenwasser). Die jetztige Gartenordnung nennt ja auch bereits ökologische Kriterien zur Bewirtschaftung. Dennoch gilt englischer Rasen immer noch als erstrebenswert, und jedes Beikraut soll umgehend gejätet werden, viele Gärten sind ökologisch wenig wertvoll. Daran wird auch eine Überarbeitung der Gartenordnung erst mal nichts ändern. Was fehlt, sind (verplichtende) Weiterbilungsangebote in dem Bereich, zum Beispiel durch fachkundige Expert*innen in den Vereinen und Anlagen, aber auch durch Seminare, zum Beispiel durch den Kreisverband oder die VHS. Genauso, wie drei Stunden Vereinsarbeit im Jahr vorgeschrieben sind, könnte auch die Teilnahme an Seminaren (ggf auf eigene Kosten) vorgeschrieben werden. Dazu müsste eine Übersicht über sinnvolle Seminare erstellt werden, aus denen die Pächter*innen wählen können. Vielleicht fallen anderen noch weitere Möglichkeiten der Weiterbildung ein?
ökologischen Verhältnisse (Klima- und Artenschutz).
Kommentare
am 01. Apr. 2022
um 14:45 Uhr
Finde diesen Vorschlag sehr
Finde diesen Vorschlag sehr gut! Evtl. könnten solche Fortbildungen außerhalb der Gartensaison, zV. von November bis Februar, auch online angeboten werden.
am 03. Apr. 2022
um 19:30 Uhr
Online und außerhalb der
Online und außerhalb der Saison wäre ich auch dabei. Von einer Verpflichtung halte ich nichts: wen es nicht interessiert, wird dort nur die Zeit absitzen ohne etwas mitzunehmen.
Oder soll das so eine Art Gartenführerschein oder verbindlicher Sachkundenachweis werden?