Die bisherige Abstandsregelung zusammen mit der Maßgabe, dass Nachbargärten nicht stark verschattet werden sollen, ist leichter nachzuvollziehen. Warum soll ich nicht einen Halbstamm im Abstand von 2.5 Metern zur Grenze pflanzen, wenn die Krone auch im ausgewachsenen Zustand nicht in den Nachbargarten ragt und diesen nicht verschattet, weil die Sonne nicht aus der entsprechenden Richtung scheint?

(6) Alle anderen Hecken, Großsträucher und Bäume innerhalb des Gartens dürfen eine Höhe nicht überschreiten, die dem Abstand zur nächst liegenden Grundstücksgrenze entspricht (gemessen vom Hauptstamm).