Wenn es um die Einsehbarkeit des Garten gilt, könnne auch sinncollere Lösungen gefunden werden. Oder dürfen Personen erst ab 1,5m Größe in die Gärten reinschauen (Jugendschutz?). Im Ernst: Denkt mal lieber über Fensterlösungen nach, statt einen schlechten Kompromiss zwischen 1,25 und 1,80 zu finden. Wie wäre es denn bspw. damit: Hecken an Wegen müssen auf der Gesamtlänge zu mindestens 30% einsehbar sein. Darüber hinaus sind größere Hecken ausdrücklich als Lebensraum für Tiere und Vögel erwünscht.
) Hecken auf der Grenze zum Gartenweg der Kleingartenanlage sind auf eine Höhe von 1,50 m zu begrenzen. Es ist darauf zu achten, dass auch unter Berücksichtigung des jährlichen Zuwachses die maximal Höhe eingehalten wird. Der Garten muss an der Seite, an der das Eingangstor liegt zum überwiegenden Teil einsehbar sein.
Kommentare
am 01. Apr. 2022
um 20:21 Uhr
Fensterlösung : sehr gut und
Fensterlösung : sehr gut und ein sinnvoller Kompromiß ! Erhöht auch die optische Vielfalt zwischen den Gärten