Das Verbot der Tierhaltung sollte neudefiniert werden. Die Haltung kleiner Nutztiere (Bienen, Hühner, Wachteln, Enten) sowie eventuell gewisser anderer kleiner Tiere (Meerschweinchen, Hasen, Kanarienvögel) sollte generell erlaubt und im Fall der Bienen vereinfacht werden.
(1) Tierhaltung in den Kleingärten ist nicht gestattet.
Kommentare
am 27. Mär. 2022
um 23:55 Uhr
Einverstanden!
Einverstanden!
am 03. Apr. 2022
um 16:47 Uhr
DIeses Verbot stammt noch aus
DIeses Verbot stammt noch aus Zeiten, wo Kleingärten mit der Nagelschere gestriegelt wurden, es ist meines Erachtens in Zeiten von Nachhaltigkeit und Biodiversität nicht mehr zeitgemäß. Mein(e) Vorredner(in) hat einige Beispiele genannt, das finde ich sehr gut. Man kann die Zahl der Tiere ja pro Parzelle beschränken und allen ist geholfen.