Ich finde es gehört zu einer Gartenanlage dazu das die eine oder andere Fahne im Wind flattert
die Fahnen zeigen es wird Frühling und des Leben in den Gärten beginnt.
Ein Einholen der Fahne vor verlassen des Gartens ist doch ein Einladung an die, die sich unberechtigt Zugang zu Gartenanlagen verschaffen und dort nur Unheil anrichten. Und falls sich mal einer die MÜHE gemacht hat eine wehende Fahne zu beobachten der wird festgestellt haben das beim Flattern eine Fahne immer Geräusche entstehen. Und wie kommt man auf eine Masthöhe von 4 Metern ? ( damit ich die ungeliebte Fahne vom anderen Verein nicht sehe )

(34.1) Es ist nur ein Fahnenmast und eine Flagge oder Fahne pro Garten erlaubt. Es sind nur Masten ohne Betonfundamente zulässig. Die maximale Masthöhe über Erdboden beträgt 4,00 m. Die maximale Größe der Flaggen und Fahnen ist die Standartgröße von 0,90 m x 1,50m = 1,35 qm.(34.2) Der Mindestgrenzabstand des Mastes zu den Gartengrenzen ist der Masthöhe (über Erdboden) gleichzusetzen. Der Mindestgrenzabstand bei Befestigung an vorhandenen Bauwerken ist der oberen Aufhängungshöhe (über Erdboden) gleichzusetzen, gemessen von der der Innenkante der Flaggen und Fahnen.(34.3) Das Hissen der Flagge oder Fahne ist nur bei Anwesenheit im Garten und unter Vermeidung von Geräuscherzeugung jeglicher Art und Ursache erlaubt. Die gesetzlichen Bestimmungen für das Hissen von Flaggen und Fahnen, das Verbot von Werbung und verbotenen sowie anstößigen Symbolen sind einzuhalten.