Grenzt der Terrassenbereich ans Grundstück ist demnach kein Sichtschutz erlaubt? Auch das ist doch wieder wenig durchdacht, oder? Gerade in Hinblick auf ein einheitliches Erscheinungsbild der Anlagen befinden sich doch Laube und Terrasse meist auf gleicher Höhe und liegen daher ganz oft an der Grundstücksgrenze direkt nebeneinander.
Ein Grenzabstand von mindestens 1,50 m ist einzuhalten
Kommentare
am 03. Apr. 2022
um 12:11 Uhr
Richtig, gerade an der
Richtig, gerade an der Grundstücksgrenze macht der Sichtschutz Sinn.