Im Zeitalter der tagtäglichen Diebstähle sollte dies endlich entkoppelt werden von der maximalen Bebauungsfläche. Durch die Tatsache, dass nachts wenig bis gar nichts los ist in den Anlagen und es kaum Licht gibt, haben es Diebe so leicht, Rasenmäher, Werkzeuge und Gartengeräte zu stehlen und unbemerkt davon zu kommen. Die juristische Unterscheidung von Diebstählen eines Gegenstands, der frei zugänglich (aber abgeschlossen) oder der aus einem aufgebrochenen Gerätehaus entwendet wird, könnte hier die Hemmschwelle für Diebe deutlich erhöhen und die Sicherheit unserer Anlagen extrem steigern. Geht hier endlich mit der Zeit und lasst uns mit solchen Maßnahmen die Diebstähle deutlich reduzieren. Das Aufbrechen eines Geräteshauses macht mehr Arbeit, verursacht mehr Lärm und es juristisch schwerwiegender zu bestrafen. Das ist wie bei Wohnungseinbrüchen: Könnte es länger dauern oder braucht man schweres Werkzeug, gehen die Diebe ein Haus weiter. Das bestätigt einem mittlerweile jede Polizeidienststelle. Ziel ist nicht, es einbruchssicher zu machen (das ist fast nicht möglich), sondern es dem potentiellen Dieb schwer zu machen.

Das Gerätehaus kann in Abhängigkeit von der insgesamt bebauten Fläche [siehe Laube Abs. (2)] bis zu einer Größe von max. 6,00 qm aus Holz, Metall oder Kunststoff genehmigt werden