So was kann nur jemanden einfallen der keine Kinder hat oder mag!
Rutsch und Schaukel gehören zusammen!!! und meist sind an den fertigen Spielgestellen
noch andere Spielgeräte angebaut.
(12.1) Pro Garten ist das Aufstellen von einer Rutsche oder einer Schaukel erlaubt. Eine maximale Höhe von 2,50 Meter darf nicht überschritten werden. Der Standort muss parallel zur Nachbargartengrenze ausgerichtet sein (Unfallschutz) und ist mit dem Vereinsvorstand abzusprechen.
Kommentare
am 28. Mär. 2022
um 21:32 Uhr
Warum darf denn nicht beides
Warum darf denn nicht beides vorhanden sein? . Mal wird gerne gerutscht mal gerne geschaukelt. Soll man jetzt jedes Jahr wechseln und den Vorstand noch mehr belasten mit den Genehmigungen die hier überhand nehmen?
am 28. Mär. 2022
um 22:20 Uhr
Und warum muss die Anzahl und
Und warum muss die Anzahl und Art der Spielgeräte überhaupt reglementiert werden? Solange die wichtigsten Punkte eingehalten werden (zB die Mindest-Anbaufläche und die maximale Versiegelung), sollte den Pächtern selbst überlassen werden, wie sie den Garten gestalten.