Habt ihr so viel Spaß an Verboten? Das trifft doch quasi auf nahezu alles zu. Im Umkehrschluss wäre wiederum alles erlaubt, solange ich es auf einen fahrbaren Untergrund befestige und es auf dem Grundstück an verschiedenen Orten nutzen kann. Irgendwo muss auch mal Schluss sein. Bauliche Anlagen sind klar definierbar mit dem Boden verbunden (fundamentiert). Nur weil etwas irgendwo steht und dadurch den Boden "berührt", ist es keine bauliche Anlage. Die Schwerkraft können wir ja schlecht außer Kraft setzen. Eine Regentonne, eine Kräutertreppe, ein Komposter oder ein Igelhaus wären sonst alles bauliche Anlagen. Sie sind alle aus Baumaterialien hergestellt und für die Nutzung an einem festen Platz vorgesehen. Macht euch nicht lächerlich.
Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
Kommentare
am 28. Mär. 2022
um 22:22 Uhr
Richtig!
Richtig!