Auch diese Regelung ist misverstädnlich, da sie besagt, das Geräteschuppen nur dann an die Laube gebaut werden dürfen, wenn Grenzabstände nicht eingehalten weden können. Das macht keinen Sinn

Ist dies nicht möglich, ist das Gerätehaus als Laubenanbau unter Einhaltung der Bestimmungen für Lauben zu errichten.