Muss denn wirklich jede Eventualität und Selbstverständlichkeit in der GO geregelt werden?
(1.8) Aufgrund von möglicherweise noch im Boden vorhandener Bombenblindgänger aus dem II. Weltkrieg sind Erdarbeiten – insbesondere in älteren Kleingartenanlagen - stets mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Größere metallische Gegenstände (wie z.B. Bombenblindgänger) dürfen nicht ungeprüft bewegt oder verladen werden. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen.
von Gast am 27.03.2022
Muss denn wirklich jede Eventualität und Selbstverständlichkeit in der GO geregelt werden?