Es ist nicht in Ordnung, dass möglicherweise der Verein für die Unsitten der Pächter haften soll. Als Vereinsvorstand hat man es schon schwer genug 7und weist die Pächter immer woieder darauf hin, Abfälle, auch Grünschnitt nkicht hinter dem Zaun zu entsorgen. Hier wäre der Ordnungsdienst der Stadt Köln gefragt.

Eine Ablagerung der Abfälle (auch Grünabfälle!) im angrenzenden Grünbereich ist verboten. Für die Beseitigung von in angrenzenden Grünbereichen abgelagerten Abfällen haftet der Verursacher*in beziehungsweise der Verein.

Kommentare

Aus meiner Sicht sollte hier

Aus meiner Sicht sollte hier das Verursacherprinzip gelten. Der Verursacher haftet für den entstanden Schaden. Der Verein kann nicht alle Pächter so überwachen. Des weiteren sollte auch beachtet werden, das eine Ansammlung von Gehölz an den angrenzenden Waldstücken auch Kleintieren wie Igeln, Insekten und Reptilien einen Überwinterungsschutz bietet.